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Volksstimme-Telefonforum Alte Lebensversicherung nicht kündigen

Über Vorsorge für das Alter und den Eintritt in die Rente informierten beim Volksstimme-Telefonforum Eva Smigiel von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Hannelore Nowak von der ÖSA sowie Manfred Schröder von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

18.03.2015, 01:22

Ich habe über 47 Arbeitsjahre, in denen ich auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt habe. Kann ich mit 63 in Rente gehen ohne Abzüge?

Ja. Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat und in die Rentenkasse einzahlte, hat keine Abzüge.

Ich bin Jahrgang 1953. Ist es richtig, dass ich nächstes Jahr mit 63 abschlagsfrei die Altersrente bekommen kann?

Nicht ganz: Zunächst müssen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen - das heißt, in erster Linie 45 Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Wer wie Sie 1953 geboren ist, kann dennoch nicht sofort mit 63 Lebensjahren abschlagsfrei Altersrente bekommen. Denn für Versicherte, die nach 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Ihrem Jahrgang entsprechend können Sie mit 63 Jahren und zwei Monaten eine abschlagsfreie Altersrente bekommen.

"Arbeitslosigkeit vor der Rente zählt nicht zu den 45 Arbeitsjahren."

Wie viel staatliche Zulage bekomme ich, wenn ich in diesem Jahr eine Riester-Rente abschließe? Wir haben drei Kinder.

Sie bekommen eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr, gegebenenfalls die Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder ab Jahrgang 2008 gibt es 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie in diesem Jahr den Mindestbeitrag für die maximale Förderung aufbringen - vier Prozent des Vorjahresbruttos minus aller Zulagen.

Ich bin jetzt 62, möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Aber ich werde vorher voraussichtlich arbeitslos und es fehlen mir sechs Monate an den 45 Arbeitsjahren. Kann ich die Zeit irgendwie auffüllen?

Da die Zeit der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Arbeitsjahren zählt, bleibt die Möglichkeit, neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes eine geringfügige Beschäftigung für 165 Euro monatlich aufzunehmen. Diese Zeit ist auf die Wartezeit von 45 Jahren anzurechnen.

Ich möchte mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Mein Chef sagt, das geht nicht, weil ich noch gebraucht werde. Was soll ich tun?

Kein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer vorschreiben, wann er in Rente geht, wenn die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da spielt es keine Rolle, ob Sie mit oder ohne Abschläge in Rente gehen wollen. Um aus dem Erwerbsleben herauszukommen, müssten Sie einfach kündigen. Machen Sie sich jedoch vorher bei ihrem Rentenversicherungsträger kundig.

Ich habe die 45 Arbeitsjahre rum, werde demnächst arbeitslos und möchte nun doch mit 63 Jahren in Rente gehen. Geht das?

Ja, Sie können ohne Abzüge in Rente gehen, sollten sich deshalb schleunigst bei Ihrem Rentenversicherer melden. Mindestens vier Monate vorher sollten Sie den Rentenantrag gestellt haben, um rechtzeitig Geld auf Ihrem Konto zu haben.

Meine Mutter ist bereits im Rentenalter, hat aber nur drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Sie hat mich und meine zwei Geschwister großgezogen. Hat unsere Mutter jetzt einen Anspruch auf Altersrente?

Ja, das ist möglich. Für eine Regelaltersrente sind mindestens fünf Jahre Beitragszeiten Bedingung. Aufgrund der neuen Regelungen zur "Mütterrente" bekommen Frauen für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Dafür gibt es jeweils einen Entgeltpunkt. Kommt Ihre Mutter durch diese zusätzlichen Beitragszeiten auf mindestens fünf Jahre, hat sie jetzt Anspruch auf eine eigene Altersrente. Ihre Mutter sollte umgehend die entsprechenden Unterlagen wie etwa die Geburtsurkunden der Kinder bei der Deutschen Rentenversicherung erfassen lassen.

Ich erhielt bisher Hartz IV, kann jetzt einen Minijob bekommen. Bin ich damit wieder rentenversichert?

Während bei Hartz-IV-Empfängern kein Geld für die Rentenversicherung abgeführt wird, sind seit 2013 Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Tätigkeit versicherungspflichtig. Dazu zählen alle, die bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Bei Minijobbern zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag von 15 Prozent ein - der Eigenanteil des Arbeitnehmers liegt bei lediglich 3,7 Prozent. Von diesem Eigenanteil können sich Arbeitnehmer befreien lassen, so dass nur noch der Arbeitgeber seinen Pauschbeitrag entrichtet.

Für langfristiges Sparen bieten sich breit streuende Aktienfonds an."

Ich bin schwerbehindert und Jahrgang 55. Kann ich bereits mit 60 in Rente gehen?

Die vorgezogene Altersrente für schwer behinderte Menschen setzt einerseits 35 Jahre Wartezeit und andererseits eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent voraus. Auch der Zugang zu dieser Altersrente wird schrittweise angehoben. Das bedeutet: Sie können frühestens mit 60 Jahren und neun Monaten diese Rente beziehen - mit maximal 10,8 Prozent Abschlag. Mit jedem Monat späteren Rentenbezugs verringert sich der Abschlag um 0,3 Prozent.

Was lohnt sich denn überhaupt noch als private Altersvorsorge? Sind Aktien empfehlenswert?

Durchaus! Aktien sind Sachwerte. Für längerfristiges Sparen möglichst über zehn Jahre hinaus bieten sich breit streuende Aktienfonds an. Zwar sind immer kurzfristig größere Kursschwankungen möglich. Aber langfristig waren viele Aktienfonds zumindest bisher bei der Wertentwicklung anderen Anlagen überlegen.

Man riet mir, da ich in Hartz IV gehen muss, meinen Riester-Vertrag zu kündigen, weil die Auszahlung daraus sowieso angerechnet werden wird. Was sagen Sie? Ich zahle jetzt 20 Euro im Monat, Rente ist noch weit weg.

Führen Sie Ihren Riester-Vertrag weiter, setzen Sie den Beitrag herunter. Mit 60 Euro im Jahr können Sie dennoch die Zulagen bekommen. Sie wissen ja auch gar nicht, ob Sie bis zur Rente wieder in Arbeit kommen, ob Sie später einmal Rente oder Grundsicherung bekommen. Außerdem ist die Riester-Rente hartz-IV-sicher.

Vor elf Jahren schloss ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Lebensversicherung ab. Jetzt schlug mein Versicherer vor, eine neue abzuschließen, weil die Versicherungssumme zu gering ist. Was soll ich machen?

Schauen Sie in die Police, ob eine Nachversicherungsgarantie vorhanden ist. Geht das nicht, kündigen Sie auf keinen Fall die Versicherung - da sie vor 2005 abgeschlossen wurde, ist sie steuerfrei und hat aufgrund des Eintrittsalters einen geringen Beitrag. Lassen Sie prüfen, inwieweit eine Nachversicherung möglich ist. Geht das nicht, dann schließen Sie die Versicherungslücke durch eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mein Lebensversicherungsvertrag aus den 1990er Jahren läuft in fünf Jahren aus. Sollte ich wegen des gesunkenen Garantiezinses kündigen?

Auf keinen Fall! Denn der Garantiezins sinkt nur für Neuverträge. Altverträge sind, je nachdem, wann sie abgeschlossen worden sind, davon nicht betroffen. Das heißt: Für Ihren Vertrag gilt weiterhin der Garantiezins, der bei Vertragsabschluss maßgeblich war. Auch wenn die Verzinsung nur für den Sparanteil nach Abzug aller Kosten gilt - eine solche Verzinsung können Sie derzeit ohne Risiko mit keiner anderen Anlage erreichen.

Ich werde in diesem Jahr 63 Jahre alt und kann damit die neue vorgezogene Altersrente voll nutzen. Mir wurde ein Nebenjob als Rentner angeboten. Muss ich irgendwelche Einkommensgrenzen beachten?

Leider ja. Bis zum Erreichen ihrer regulären Altersgrenze können Sie lediglich 450 Euro monatlich hinzuverdienen. Zweimal im Jahr dürfen es allerdings 900 Euro im Monat sein. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihre Rente als Teilrente gezahlt. Ihr Jahrgang 1952 erreicht die Regelaltersrente mit 65 Jahren und sechs Monaten. Danach können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.