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Knarrendes Doppelbett vor Gericht Anhörung im Schlafzimmer

26.03.2015, 01:24

Bonn (dpa) | Weil ein Doppelbett zu laut war, hat das Bonner Landgericht ein Möbelhaus dazu verpflichtet, an die Käufer des Schlafzimmers Geld zurückzuzahlen.

Die Eheleute hatten das Schlafzimmer aus Kernbuche für über 5000 Euro gekauft und bald festgestellt, dass sie sich in diesem Bett nicht bewegen konnten, ohne dass es massiv störende Geräusche machte. Von geruhsamem Schlaf könne keine Rede sein, so die Kläger. Mehrere Versuche durch das Möbelhaus, die Geräuschursache zu beseitigen, seien ergebnislos verlaufen. Schließlich traten die Eheleute vom Kauf zurück. Das Möbelhaus habe sich aber geweigert, das Schlafzimmer zurückzunehmen.


Ein Ortstermin am Doppelbett musste Klarheit bringen. Der Käufer legte sich zu Demonstrationszwecken in die Mitte des Bettes und machte seitliche Drehbewegungen. Die dabei entstehenden Geräusche, so die Richterin als Ohrenzeugin, seien so störend und so laut, dass die Eheleute davon tatsächlich regelmäßig aus dem Schlaf aufschrecken mussten. "Die