Bei Sturmschäden versichert Wer für Schäden an Haus und Auto aufkommt
Berlin/Düsseldorf (dpa) l Sturmschäden an Häusern, Hausrat oder Autos sind in der Regel versichert. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) greifen in solchen Fällen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Ersetzt werden Sturmschäden ab Windstärke 8 - also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es meist aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Überblick:
l Schäden am Gebäude: Bei umgefallenen Bäumen oder abgebrochenen Ästen kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wurde durch den Sturm etwa das Dach abgedeckt, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Wird der Keller überschwemmt, zahlt die Elementarschadenversicherung.
l Schäden im Gebäude: Sturmschäden an der Einrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Auch hier sind Folgeschäden mitversichert. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung meist nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.
l Schäden am Auto: Wird das Auto von umgestürzten Bäumen oder umherfliegenden Dachziegeln getroffen, brauchen die Besitzer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Versichert ist in der Regel nur der Zeitwert des Fahrzeugs, nicht der Neuwert.
l Entschädigung für Bahntickets: Bahn-Kunden bekommen bei Verspätung oder Ausfall einen Teil ihres Geldes zurück. Denn auch bei höherer Gewalt gibt es eine Entschädigung, hat der Europäische Gerichtshof 2013 entschieden. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten gibt es 25 Prozent und ab 120 Minuten 50 Prozent zurück.
l Entschädigung für Flugverspätung: Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht bei Sturm nicht. Denn ein Unwetter gilt als höhere Gewalt.