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Rundfunkgebühr sinkt Das ändert sich ab 1. April

01.04.2015, 01:26
ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf einem Tisch in Dresden (Sachsen) liegt am 20.12.2013 ein Anschreiben zu den Rundfunkgebühren und ein Überweisungsschein für ein Jahr Rundfunkgebühr.  Foto: Arno Burgi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf einem Tisch in Dresden (Sachsen) liegt am 20.12.2013 ein Anschreiben zu den Rundfunkgebühren und ein Überweisungsschein für ein Jahr Rundfunkgebühr. Foto: Arno Burgi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa-Zentralbild

Frankfurt/Main (AFP) l Die Rundfunkgebühren sinken, für Solaranlagen und Pelletheizungen gibt es mehr Geld und Fleisch wird anders gekennzeichnet: Ab April ändert sich einiges für die Verbraucher.

l Ernährung: Auf der Verpackung von frischem oder tiefgefrorenem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege muss stehen, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Für unverpacktes oder verarbeitetes Fleisch gilt das nicht.

l Rundfunk: Der monatliche Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sinkt. Statt 17,98 Euro zahlen Verbraucher pro Wohnung nun noch 17,50 Euro. Auch der ermäßigte Rundfunkbeitrag verringert sich von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro. l Energie: Für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach oder den Einbau einer Pelletheizung im Keller gibt es mehr Geld vom Staat. Die Mindestförderung für Solaranlagen zur Unterstützung der Heizung erhöht sich von 1500 auf 2000 Euro. Für den Einbau von Pelletöfen mit Wassertasche gab es bislang 1400 Euro, nun sind es mindestens 2000 Euro. Für Pelletkessel erhöht sich der Mindestfördersatz von 2400 Euro auf 3000 Euro. l Gesundheit: Die Erste-Hilfe-Ausbildung, zum Beispiel für Fahrschüler, wird von bisher zwei Tagen auf einen Tag verkürzt. Bislang umfasste die Grundschulung 16 Unterrichtsstunden, ab dem 1. April werden es nur noch neun sein. Die alte Ausbildung sei zu "theoretisch und nicht nachhaltig" gewesen, erklärt der Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das neue Konzept konzentriert sich demnach stärker auf die Praxis und die "absolut wesentlichen Inhalte". l Auto: Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten gibt es nur noch für Pkw mit gültiger Hauptuntersuchung, die den Zulassungsbehörden bekannt sind. Ausnahmen für Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nur in wenigen Fällen erlaubt. Darunter fällt die Fahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk und die Rückfahrt. Ebenso erlaubt ist die unmittelbare Fahrt in eine Werkstatt, wenn die Prüfstelle Mängel festgestellt hat. l Finanzen: Postbankkunden müssen für schriftlich eingereichte Aufträge Gebühren zahlen. 99 Cent kostet beispielsweise eine Papier-Überweisung künftig. Telefonisch oder online eingegangene Aufträge bleiben dagegen gebührenfrei. l Landwirtschaft: Landwirte in der EU können ab April so viel Milch produzieren wie sie wollen: Die Milchquoten werden abgeschafft. Bislang begrenzen sie die Mengen der zu produzierenden Kuhmilch in den EU-Staaten. Die EU reagierte mit den Quoten auf die Überproduktion in den späten 1970er und frühen 1980er Jahren. Ursprünglich sollten sie nur fünf Jahre gelten, wurden aber immer wieder verlängert.