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Gerichtsentscheidung Sparbuch der Kinder für Eltern tabu

04.04.2015, 01:17

Bremen (dpa) l Für Eltern sind die Sparbücher ihrer Kinder als eigene Geldquelle tabu. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen hervor, über das die Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 8/2015) berichtet.

Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn die Eltern damit Dinge finanzieren, die auch den Kindern zugutekommen, wie Möbel für das Kinderzimmer. Diese Ausgaben müssten die Eltern aus der eigenen Tasche bezahlen, so die Richter (Az.: 4 UF 112/14).

Das Gericht gab damit zwei Kindern recht. Sie verlangten von ihrem Vater Schadenersatz, weil er rund 4000 Euro von ihren Sparbüchern abgehoben hatte. Davon hatte er Einrichtung für die Kinder gekauft. Für Eltern bestehe jedoch die Pflicht, das Kindesvermögen zum Nutzen des Kindes zu verwahren.