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Deutsche Justiz verhängt immer häufiger den Warnschussarrest

14.04.2015, 06:33

Hannover - Zwei Jahre nach der Einführung des sogenannten Warnschussarrestes wird die Strafmaßnahme gegen Jugendliche in den meisten Bundesländern immer häufiger genutzt.

Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Justizministerien. Obwohl einige Länder noch keine Zahlen für 2014 vorlegen konnten, zeichnet sich im Vergleich zu 2013 bereits eine deutlich wachsende Zahl von verhängten Arreststrafen ab.

Während sich 2013 in allen 16 Bundesländern die Zahl der vollstreckten Warnschussarreste auf rund 400 einpendelte, summierten sich vergangenes Jahr schon die Fälle in Sachsen, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Hessen auf fast 300. Dieser Trend zeichnet sich auch für 2015 ab. Die übrigen Länder erklärten, noch keine absoluten Fallzahlen für 2014 vorlegen zu können. Sie betonten aber mehrheitlich, der Warnschussarrest werde - schon aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben - nach wie vor eher selten verhängt.

Ungeachtet der konkreten Fallzahlen gehen - genau wie vor der Einführung - die Meinungen der Länder über Sinn und Nutzen der juristischen Sanktionsform weit auseinander. "Dass sich allein durch das Einsperren kriminelle Karrieren stoppen lassen, halte ich für eher zweifelhaft. Da müssen weitere Maßnahmen hinzukommen", sagte etwa Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). Ähnlich äußerten sich auch die Sprecher der Justizministerien in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein.

Befürworter wie Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sehen im Warnschussarrest dagegen schon jetzt eine zeitgemäße Sanktionsform, um erzieherisch auf jugendliche Straftäter einzuwirken. Die Entwicklung der Fallzahlen mache deutlich, "dass die Praxis das neue Instrument des Warnschussarrestes angenommen hat und mit Augenmaß anwendet", sagte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Es sei eine Möglichkeit, um straffällig gewordenen Jugendlichen "Stopp" zu sagen und sie wieder auf den rechten Weg zu bringen, betonte auch die hessische Ressortchefin Eva Kühne-Hörmann (CDU).

Mit dem Warnschussarrest hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung im Frühjahr 2013 das Jugendstrafrecht verschärft. Zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung können Straftäter seither bis zu vier Wochen lang eingesperrt werden, ohne Telefon und Internet, dafür mit Beratungsgesprächen. Das soll eine abschreckende Wirkung haben. Die SPD lehnte schon vor der Einführung den Warnschussarrest ab, vor allem wegen der rückläufigen Zahl jugendlicher Straftäter und einer hohen Rückfallquote.

Einig zeigten sich die Länder in dem Punkt, dass erst eine umfassende Evaluation eine abschließende Bewertung möglich mache. Das Bundesjustizministerium habe das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in Kooperation mit der Universität Kassel bereits mit einer bundesweiten Untersuchung beauftragt. Ergebnisse der seit Jahresbeginn laufenden Evaluation werden für Anfang 2016 erwartet.