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Fahrzeugmängel Verkäufer muss Gebrauchtwagen zurücknehmen

16.04.2015, 01:25

Karlsruhe (AFP) l Gebrauchtwagenhändler, die Käufer über Fahrzeugmängel nicht aufklären, müssen Rostlauben trotz neuem TÜV zurücknehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe (Az. VIII ZR 80/149).

Ein Gebrauchtwagenhändler aus Lindau am Bodensee hatte einer Frau für 5000 Euro einen 13 Jahre alten Opel Zafira mit tagesaktuellem TÜV angedreht, der 144.000 Kilometer auf dem Tacho hatte. Auf der 900 Kilometer weiten Heimreise nach Wangeooge versagte der Motor mehrfach. Eine Überprüfung ergab eine Vielzahl erheblicher Mängel. Laut BGH hatte die geprellte Käuferin Anspruch auf Rücktritt vom Kauf und muss sich auch nicht auf eine Mängelbeseitigung durch den Händler einlassen.