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Bonbonhersteller zieht vor Gericht Zuckerkartell in Bedrängnis

Erst kam das Bußgeld vom Bundeskartellamt, jetzt gehen erste Klagen ein:
Illegale Absprachen zwischen Zuckerherstellern rufen deren Kunden auf
den Plan. Ein großes Verfahren steht im Frühsommer an. Weitere könnten
folgen.

Von Christine Cornelius 22.04.2015, 01:17
Dem europäischen Marktführer Südzucker machen auch mögliche Schadenersatzansprüche zu schaffen. Foto: Jens Wolf
Dem europäischen Marktführer Südzucker machen auch mögliche Schadenersatzansprüche zu schaffen. Foto: Jens Wolf dpa-Zentralbild

Mannheim (dpa) l Es ist keine leichte Zeit für die großen Zuckerhersteller: Der niedrige Preis des Rohstoffs belastet ihre Bilanz, die auslaufende Zuckermarktordnung lässt sie in eine ungewisse Zukunft blicken - und nun droht auch noch eine Klagewelle wegen überhöhter Preise. Am 3. Juli zieht zunächst Bonbonhersteller Vivil vor das Mannheimer Landgericht.

Er befürchtet, zu viel für Zucker gezahlt zu haben und verlangt von Europas größtem Zuckerhersteller Südzucker 1,3 Millionen Euro Schadenersatz. Es könnte zu noch mehr Prozessen kommen. Allein Südzucker hat nach Angaben eines Sprechers drei Klagen in dieser Sache auf dem Tisch, Details will er nicht nennen. Nordzucker sowie Pfeifer Langen (Diamant-Zucker) wollen sich nicht dazu äußern, ob auch sie mit Klagen konfrontiert sind.

Andere Unternehmen prüfen ebenfalls Klagen, etwa der Aachener Süßwarenhersteller Lambertz. "Wir haben Akteneinsicht beim Kartellamt beantragt und werden demnächst unsere Entscheidung treffen", erklärt ein Unternehmenssprecher.

Der Hintergrund: Im Jahr 2009 waren Wettbewerbswächter eher zufällig auf die Spur eines Kartells in der Branche gestoßen, als sie ein Fusionsvorhaben prüften. Aus Sicht des Bundeskartellamts haben sich Südzucker, Nordzucker und Pfeifer Langen über Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Die Behörde brummte Südzucker mit 195,5 Millionen Euro die höchste Einzelstrafe auf.

"Das interessiert natürlich die Firmen und Abnehmer der betroffenen Zuckerhersteller, da sie nunmehr geltend machen, einen Schaden aufgrund überhöhter Preise erlitten zu haben", sagt der Hamburger Kartellrechtsexperte Bernd Fleischer von der Kanzlei Rose Partner. Es dürfte aus seiner Sicht allerdings schwierig werden, den konkreten Schaden nachzuweisen und zu beziffern. Immerhin müssten die Unternehmen aber nicht mehr den Kartellverstoß an sich nachweisen. Theoretisch könnten Fleischer zufolge auch Konsumenten gegen die Zuckerhersteller klagen. Da sie in der Regel aber nicht massenhaft betroffen sind, seien diese Fälle eher unwahrscheinlich.

Kein Schuldeingeständnis von Südzucker

"Ausschließen tun wir gar nichts", sagt der Südzucker-Sprecher. "Für alle Rechtsrisiken, die wir sehen, bilden wir als gute Kaufleute Rücklagen." Das Unternehmen fürchtet auch um sein Image. "Das ist ganz schlimm. Wir bekommen ja keine Ruhe ins Haus. Es ist natürlich ärgerlich, wenn Verbraucher uns mit solchen Dingen in Verbindung bringen." Es habe kein Schuldeingeständnis von Südzucker gegeben. "Wir haben es mit einem Vergleich beendet, damit das Unternehmen keinen Schaden nimmt. Der Imageschaden ist natürlich trotzdem da."

Analyst Wolfgang Vasterling von Nord/LB Company Research warnt allerdings davor, den Schaden für den Konzern zu hoch anzusetzen. "Für Südzucker ist viel wichtiger, dass der Zuckerpreis eingebrochen ist und dass sie zum dritten Mal in Folge einen Ertragseinbruch haben werden." Aktionäre interessiere das Kartell wenig. Als die Vivil-Klage Ende März bekannt wurde, sackte die Südzucker-Aktie allerdings ab.

Die Aussicht auf mögliche Klagen kommt für die Zuckerhersteller zur Unzeit. Die Branche steht vor einer historischen Reform - und ist nervös: Sie wird sich von Herbst 2017 an dem Weltmarkt öffnen müssen. Mit dem Wegfall der Zuckermarktordnung steht ihr eine riesige Umstellung bevor. Diese hat den europäischen Markt bislang strikt über Produktionsquoten, Einfuhrzölle und Subventionen reguliert. Ohne Quoten fällt die Sicherheit weg, die bislang selbstverständlich war.