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Bahn-Streik Was Bahn-Kunden wissen sollten

04.05.2015, 09:59
Eine Streikankündigung der GDL steht am 22.04.2015 am Hauptbahnhof in Hannover (Niedersachsen). Die Lokführergewerkschaft GDL hat am 22.04. den Streik auf den Personenverkehr der Deutschen Bahn ausgedehnt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Eine Streikankündigung der GDL steht am 22.04.2015 am Hauptbahnhof in Hannover (Niedersachsen). Die Lokführergewerkschaft GDL hat am 22.04. den Streik auf den Personenverkehr der Deutschen Bahn ausgedehnt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Berlin l Zum neunten Mal ruft die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) im Tarifkonflikt zum Streik auf. Der Ausstand soll auch über Pfingsten andauern.

Was Sie als Bahn-Reisende wissen müssen:

Wie lange dauert der Streik?
Im Personenverkehr beginnt der Streik am Mittwoch, 20. Mai, um 2 Uhr. Der Güterverkehr wird bereits seit Dienstag, 15 Uhr, bestreikt.

Kann ich bereits gebuchte Fahrkarten zurückgeben?
Ja. Fahrgästen, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder verpassten Anschlusszügen nicht wie geplant reisen können, erstattet die Deutsche Bahn die Kosten für Fahrkarten und Reservierungen.

Wer seine Fahrt nicht antreten kann, kann sich das Ticket auch nach dem ersten Geltungstag noch erstatten lassen.

Wo kann ich mir meine Fahrkarte erstatten lassen?
Wer seine Fahrkarten in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn, einer Bahn-Agentur oder am Bahn-Automaten gekauft haben, kann sich die Fahrkarten nur im Reisezentrum oder einer DB-Agentur erstatten lassen. Die Kostenerstattung für Tickets, die online gekauft wurden, erfolgt über das Online-Erstattungsforumlar.

Kann ich mein bereits gekauftes Ticket in anderen Zügen nutzen?
Ja. Im Fall eines Streiks können Fahrkarten - auch solche mit Zugbindung oder Sparpreis-Tickets - in anderen Zügen verwendet werden. Dies gilt auch für höherwertige Züge. Fährt also die Regionalbahn nicht, aber der ICE mit gleichem Ziel, kann der Zug mit dem Regionalbahn-Ticket genutzt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen: In reservierungspflichtigen Zügen sowie bei Fahrkarten wie dem Schönes-Wochenende-Ticket, dem Quer-durchs-Land-Ticket oder den Länder-Tickets gilt die Nutzung für andere Züge nicht.

Ich habe eine Zeitkarte, was nun?
Wer ein Wochen- oder Monatsticket besitzt, muss die Umtausch- und Erstattungsbedingungen für die entsprechenden Karten beachten. Bei Verbundfahrkarten gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes.

Ich bin auf die Bahn angewiesen. Wo erfahre ich, ob mein Zug fährt oder nicht?
Die Bahn bietet einen Verspätungsalarm an. Dieser funktioniert via E-Mail für gebuchte Bahnreisen sowie für den Pendelverkehr. Für beide Varianten gibt es auf der Internet-Seite der Deutschen Bahn ein Nutzungsanleitung für den Verspätungsalarm.

Außerdem können Sie sich Push-Nachrichten auf Ihr Smartphone schicken lassen. Dies erfordert jedoch die Installation der App "DB Navigator" sowie eine Registrierung.

Darüber hinaus will die Deutsche Bahn einen Ersatzfahrplan anbieten. Diesen sowie Zugausfälle können Sie unter folgendem Link nachlesen: Streikinformationen für Sachsen-Anhalt (darin sind auch Verbindungen in die Nachbarbundesländer aufgeführt).

Wie gelange ich ohne Deutsche Bahn an mein Ziel?
Echte Alternativen zur Bahn sind inzwischen die Fernbusanbieter. Allerdings verbinden diese häufig nur große Städte miteinander und sind deshalb nicht in jedem Fall für Pendler geeignet. Hier können regionale Buslinien eine alternative Option sein.

Wer aus Zeit- oder Anbindungsgründen den Bus nicht nutzen kann oder will, kann im Internet nach einer Mitfahrgelegenheit suchen. Über Portale wie mitfahrzentrale.de oder mitfahrgelegenheit.de lassen sich Plätze bei Autofahrern buchen. Bei einigen Vermittlungsplattformen fallen zusätzlich zum Fahrpreis des Autofahrers aber zusätzlich Gebühren an.

Dritte Option: Mietwagen. Über Carsharing-Dienste oder Mietwagen-Portale im Internet können Autos gemietet werden. Allerdings sind die Kapazitäten gerade in Streikphasen knapp. Rechtzeitig buchen ist also wichtig.

Was passiert, wenn ich aufgrund eines Streiks nicht pünktlich bei der Arbeit bin?
Das sogenannte Wegerisiko liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Es muss dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Rechtlich werden Streiks wie höhere Gewalt behandelt. Bei lange angekündigten Streiks kann der Arbeitgeber sogar zur Abmahnung greifen. Denn grundsätzlich kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer sich informiert. Es gibt aber durchaus kulante Arbeitgeber. Daher ist es ratsam, seinen Arbeitgeber rechtzeitig über Verspätungen zu informieren.

Erstellt mit Material von dpa.