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Rauchverbot in Sachsen-Anhalt Welt-Nichtrauchertag: Zwischen Schreibtisch und Zigarette

2007 trat das Nichtraucherschutzgesetz auch in Sachsen-Anhalt in Kraft. Welche Auswirkungen hatte es? Und wie bewerten Nichtraucherorganisationen das Gesetz? Die Volksstimme hat sich umgehört.

Von Melanie Mielke 31.05.2015, 12:40

Magdeburg | Seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes am 19. Dezember 2007 in Sachsen-Anhalt hat sich in den Gaststätten und Bars einiges geändert. Das Gesetzt verbietet in öffentlichen Gebäuden das Rauchen komplett. Außerdem wird in Gasttätten und Restaurants die Einrichtung eines Raucherraumes gefordert. Kneipen, die zwei Räume haben, hatten es leichter, denn sie konnten einen Raum als Raucher- und einen anderen als Nichtraucherraum anbieten.

Schwieriger war es da schon für Restaurants, die nur über einen Gastraum verfügten. Sie mussten das Rauchen entweder komplett verbieten oder ihre Bar als Raucherlokal kennzeichnen. Dabei mussten sie darauf hoffen, dass die Nichtraucher Verständnis aufbringen.

Rauchen in Gaststätten und Restaurants

So gilt zum Beispiel im Restaurant "Alex" in Magdeburg im gesamten Innenraum Rauchverbot. "Unsere Gäste können aber an den Außentischen gerne rauchen", erklärt Betriebsleiterin Mandy Tränkner. Auch für die Mitarbeiter ist eine eigene Raucherecke vorgesehen. Die kann genutzt werden, wenn "es die Zeit erlaubt", es also nicht allzu voll ist.

Im Restaurant "La Bohème" in der Nähe von Stendal gilt ebenfalls grundsätzliches Rauchverbot. "Bei uns raucht im Gastraum gar keiner. Die Gäste müssen schon allein deswegen nach draußen gehen, weil wir keinen zweiten Raum zur Verfügung haben", erklärt Inhaberin Marlies Stiegel. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Stammgäste daran halten. Einbußen bei den Gästezahlen gibt es nicht.

Rauchverbot in kommunalen Gebäuden

Nicht nur in Bars und Kneipen, auch in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen gilt seit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes absolutes Rauchverbot. Für die Mitarbeiter bedeutet dies oft, dass sie sich für Raucherpausen aus der Zeiterfassung ausstempeln müssen.

So auch am Landgericht Magdeburg. "Es gibt bei uns keine festen Zigarettenpausen, die Mitarbeiter können diese unter Betätigung der Zeiterfassung frei wählen" erklärt Pressesprecher Christian Löffler. "Im Haus herrscht ein generelles Rauchverbot, jedoch ist es möglich, an dafür vorgesehenen Plätzen diese Pausen zu verbringen."

Auch am Universitätsklinikum Magdeburg gilt in den Gebäuden, wie vom Gesetzgeber gefordert, allgemeines Rauchverbot. Feste Zigarettenpausen gibt es für Mitarbeiter des Klinikums nicht. "Wir haben aber auf dem Gelände teilweise kleine überdachte Pavillons, wo sich die Mitarbeiter aufhalten können", erklärte Kornelia Suske, Pressesprecherin der Uniklinik.

Rauchverbot in Privatfirmen

Ausnahmen vom Nichtraucherschutzgesetz gelten in Privatfirmen. Dort wird der Nichtraucherschutz über die Arbeitsstättenverordnung geregelt. "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind", heißt es dort im Paragraphen fünf. Das bedeutet in den meisten Betrieben, dass die Mitarbeiter innerhalb der Betriebsräume überhaupt nicht rauchen dürfen, draußen allerdings Raucherbereiche eingerichtet werden.

So auch in der Niederlassung Zielitz von K+S. Dort ist der Nichtraucherschutz durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, erklärt Thorsten Kowalowka, Verantwortlicher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Werk Zielitz. "Neben einem grundsätzlichen Rauchverbot unter Tage sowie in feuergefährdeten Räumen und Lagern beinhaltet diese Betriebsvereinbarung auch Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern an Arbeitsstätten und Räumen über Tage. Hier inbegriffen sind einzelne Plätze auf dem übertägigen Betriebsgelände, an denen das Rauchen gestattet ist", erklärt Kowalowka weiter.

Auswirkungen der Zigarettenpasuen

Auch wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben auf vorgesehenen Plätzen zu rauchen, ist das Thema Zigarettenpause nicht unproblematisch. Denn durch Raucherpausen geht Arbeitszeit verloren. Wer wissen möchte, wieviel Arbeitszeit durch Raucherpausen von Mitarbeitern verloren geht, kann dies sogar nachrechnen. Im Internet gibt es einen so genannten Zigarettenpausenrechner.

Auch sind die nichtrauchenden Arbeitnehmer sind gegenüber den Rauchern im Nachteil. Denn während die Raucher immer mal wieder eine kurze Pause einlegen, arbeiten Nicht-Raucher weiter.

Wie erfolgreich war das Nichtraucherschutzgesetz?

Wie erfolgreich das Nichtraucherschutzgesetz war, darüber scheiden sich die Geister. Von Siegfried Ermer, Vorstandsvorsitzendem des Vereines "Pro Rauchfrei", kommt auf diese Frage ein entschiedenes "Nein." Zumindest für das Gesetz in Sachsen-Anhalt träfe das nicht zu, denn "das Gesetz zwingt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie noch immer, in verrauchten Räumlichkeiten zu bedienen, da die Arbeitsstättenverordnung nicht für die Gastronomie zutrifft. Zudem sind alle Gäste, einschließlich Kinder, dem Tabakrauch in der Gastronomie ausgesetzt", erklärt Ermer.

Die Bundesländer Bayern, Saarland und Nordrhein-Westfalen würden allerdings beweisen, dass es auch anders ginge. In Bayern beispielsweise trat am 1. August 2010 das Gesundheitsschutzgesetz in Kraft, das unter anderem in allen Gaststätten, Cafés und Bars das Rauchen ausnahmslos verbietet.

Ernst-Günther Krause von der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) hingegen schränkt ein: "Die Nichtraucherschutzgesetze sind grundsätzlich erfolgreich, auch wenn es hin und wieder zu Verstößen kommt. Doch diese sind die Ausnahme." Auch er verweist auf die erfolgreiche Umsetzung der Nichtraucherschutzgesetze in den drei oben genannten Bundesländern. "In diesen leben rund 35 Millionen Bundesbürger. Das sind etwa 42 Prozent der Gesamtbevölkerung. Unser Ziel ist es, auch für die restlichen 58 Prozent klare Verhältnisse zu schaffen.", sagt Krause weiter.

Rauchen in der Wohnung

Auf die Frage nach einer Erweiterung des Rauchverbotes nennt Krause Tabakrauch aus Nachbarwohnungen. "Die NID hat deshalb ein Brandenburger Ehepaar bei ihrer Klage auf abgestimmte Rauch-/Nichtrauch-Zeiten auf dem Balkon unterstützt. Der Bundesgerichtshof entschied am 16. Januar 2015, dass auch beim Rauchen auf dem Balkon das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme gilt und ein Zeitmodell eine mögliche Lösung darstellt", nennt er ein Beispiel.

"In Freibädern und an Stränden sollten schon vor allem der Kinder wegen zumindest großflächige Nichtraucherzonen eingerichtet werden. Auf Spielplätzen und in Wartehäuschen von Bus oder Bahn sollte grundsätzlich nicht geraucht werden dürfen", nennt hingegen Sigried Ermer von Pro Rauchfrei als Beispiele.

Doch nicht nur in Deutschland auch in anderen Staaten gilt in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, auf der Arbeit oder in Gaststätten komplettes Rauchverbot.