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Strafermittler weisen Zschäpes Anzeige gegen Anwälte zurück

29.07.2015, 09:11

München - Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Strafanzeige gegen drei ihrer vier Verteidiger im Münchner NSU-Prozess gescheitert. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens "mangels Straftat" ab.

Zschäpe hatte den Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vorgeworfen, mit dem Gericht vertrauliche Informationen besprochen zu haben, etwa zur Möglichkeit einer Aussage zu den Anklagevorwürfen.

Die Prüfung der Vorwürfe habe ergeben, "dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbestand erfüllt", teilte die Staatsanwaltschaft mit. "Vielmehr handelt es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbstständig und unabhängig von der Angeklagten agieren." Es seien keinerlei Informationen an das Gericht
weitergegeben worden, "die sich auf die Frage der Schuld oder Unschuld der Angeklagten beziehen".


Zschäpe hat sich in dem seit mehr als zwei Jahren andauernden Prozess bisher nicht geäußert. Die Anklage lautet auf Mittäterschaft bei den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds".

Offen ist weiter ein Antrag Zschäpes auf Entlassung der drei Anwälte. Beobachter halten eine Entscheidung an diesem Donnerstag für möglich. Als vierten Pflichtverteidiger Zschäpes hatte das Gericht vor drei Wochen den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel berufen.

Im Prozess spielte die Anwaltskrise keine Rolle. Kontroversen gab es bei der Vernehmung eines brandenburgischen Verfassungsschutzbeamten. Wie schon bei seinem ersten Auftritt vor Gericht erschien er maskiert unter einer Kapuze und mit einer Perücke. Die Anwälte des wegen Beihilfe mitangeklagten Ralf Wohlleben und die Anwälte Heer und Stahl kritisierten das. Der Senat stellte einen Aktenordner sicher, den der Zeuge mitgebracht hatte. Das Gericht ordnete an, den Inhalt zu kopieren. Das hatten die Verteidiger, unterstützt von Anwälten von NSU-Opfern, verlangt.

Der Zeuge war Ende der 1990er Jahre V-Mann-Führer des vertraulichen Informanten "Piatto". Mehrere Fragen zu dessen Tätigkeit beantwortete er nicht oder nur widersprüchlich. Als es um die Beschaffung einer Waffe und eine SMS dazu auf das Handy von "Piatto" ging, blätterte der Zeuge länger in dem Ordner. Rechtsanwältin Nicole Schneiders sagte, nach ihrem Augenschein habe der Mann Protokolle des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU-Terror aufgeschlagen. Das Gericht kündigte an, den Zeugen erneut zu laden.

Für Ärger sorgte auch die Vernehmung eines BKA-Ermittlers, der eine Liste möglicher weiterer NSU-Anschlagsziele in München, Nürnberg und Dortmund ausgewertet hatte. Der Mann sagte, darauf hätten sich diverse Institutionen und Privatpersonen befunden, etwa Staatsanwälte, Pfarrer, Friedhöfe und Kindergärten. Zudem seien "islamistische" Einrichtungen vermerkt gewesen, wobei er auf Nachfragen sagte, er meine damit allgemein Einrichtungen mit muslimischem Bezug. Weiteres habe er nicht in Erfahrung gebracht.

Das brachte ihm scharfe Kritik von Opferanwalt Mehmet Daimagüler ein. Er nannte die Auswertung "oberflächlich". Am Rande sagte Daimagüler, er habe die Liste beim BKA eingesehen und sich gewundert, dass viele protestantische Geistliche darauf vermerkt gewesen seien.