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Die Leistungen für 2,5 Millionen Kinder

27.04.2013, 01:21

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 Kindern auch aus armen Familien ein sogenanntes Teilhaberecht an Bildung und am üblichen gesellschaftlichen Leben Gleichaltriger zugesprochen. Folge war das vor zwei Jahren in Kraft getretene Bildungspaket des Bundes.

In Anspruch nehmen können es rund 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen (Hartz IV), Geringverdienern und Wohn-geldempfängern.

Auf Antrag gibt es folgende Leistungen:

Mittagessen in Kita, Schule und Hort - bei einem Eigenanteil der Eltern von einem Euro pro Essen

10 Euro pro Monat für Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, etwa für Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder den Besuch von Musikschulen

Zuschüsse für Klassenfahrten und Schulausflüge

Nachhilfeunterricht - sofern der Lehrer die Notwendigkeit bescheinigt

Einsatz von Schulsozialarbeitern - die Zuschüsse des Bundes an die Kommunen laufen hierfür allerdings noch in diesem Jahr aus. (dpa)