Die Leistungen für 2,5 Millionen Kinder
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 Kindern auch aus armen Familien ein sogenanntes Teilhaberecht an Bildung und am üblichen gesellschaftlichen Leben Gleichaltriger zugesprochen. Folge war das vor zwei Jahren in Kraft getretene Bildungspaket des Bundes.
In Anspruch nehmen können es rund 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen (Hartz IV), Geringverdienern und Wohn-geldempfängern.
Auf Antrag gibt es folgende Leistungen:
Mittagessen in Kita, Schule und Hort - bei einem Eigenanteil der Eltern von einem Euro pro Essen
10 Euro pro Monat für Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, etwa für Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder den Besuch von Musikschulen
Zuschüsse für Klassenfahrten und Schulausflüge
Nachhilfeunterricht - sofern der Lehrer die Notwendigkeit bescheinigt
Einsatz von Schulsozialarbeitern - die Zuschüsse des Bundes an die Kommunen laufen hierfür allerdings noch in diesem Jahr aus. (dpa)