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Ägyptens Ex-Präsident kommt frei

22.08.2013, 01:14

Kairo (dpa) l Der frühere ägyptische Präsident Husni Mubarak kann schneller als erwartet das Gefängnis verlassen. Das entschieden juristische Berater des Strafgerichts Nord-Kairo. Ein Justizbeamter sagte, der 85-Jährige könne für die weitere Dauer der gegen ihn laufenden Prozesse zu Hause wohnen. Unklarheit bestand darüber, ob die Staatsanwaltschaft noch Einspruch gegen die Haftverschonung einlegen kann.

Mubaraks Anwalt Farid al-Dib sagte dem Fernsehsender Al-Hayat, sein Mandant werde vielleicht am heutigen Donnerstag das Gefängnis verlassen können. Beobachter erwarten, dass es in Kairo wegen seiner Freilassung zu neuen Protesten kommen wird.

Der Langzeitherrscher war im Februar 2011 nach tagelangen Massenprotesten von der Militärführung zum Rücktritt gezwungen worden. Zuletzt wurden ihm in zwei Verfahren Korruption und in einem weiteren Prozess die Tötung von mehr als 800 Demonstranten vorgeworfen. Dieses Hauptverfahren wird am Sonntag fortgesetzt - die maximale Dauer der Untersuchungshaft dafür ist aber bereits abgelaufen.

Zuletzt ging es in einem Verfahren vor dem Strafgericht Nord-Kairo um luxuriöse Geschenke, die Mubarak (85) vom staatlichen Medienkonzern Al-Ahram entgegengenommen hatte. Da der Ex-Präsident den Gegenwert der Geschenke inzwischen an Al-Ahram zurückbezahlt hat, stand seiner Haftentlassung nichts mehr im Weg.

Eine weitere Kammer hatte bereits vor zwei Tagen in einem anderen Korruptionsverfahren die Entlassung Mubaraks aus der Untersuchungshaft angeordnet. Die Freilassung Mubaraks dürfte die Situation in Ägypten weiter verschärfen. Blogger und Aktivisten protestierten in sozialen Netzwerken. Die Muslimbrüder, deren Präsident Mohammed Mursi gestürzt und inhaftiert wurde, waren unter Mubarak jahrzehntelang verboten.

Die Außenminister der 28 EU-Staaten haben in Brüssel beschlossen, die Lieferung von allen Gütern auszusetzen, die in Ägypten zur Unterdrückung der Bürger genutzt werden könnten. Alle Exportlizenzen für Waffen und militärische Güter sollen daraufhin überprüft werden, ob sie mit dem Verhaltenskodex für solche Exporte vereinbar sind. Meinung