1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Oberstes Gericht billigt Verbot von Vollschleier

Burka Oberstes Gericht billigt Verbot von Vollschleier

02.07.2014, 01:27

Straßburg (dpa) l Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot des Ganzkörperschleiers in Frankreich gebilligt. Die Richter wiesen am Dienstag in Straßburg die Beschwerde einer französischen Muslimin (24) in allen Punkten zurück. Das Verbot sei keine Diskriminierung, es verstoße nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit, hieß es.

Mit dem Verbot habe Frankreich die Bedingungen des gesellschaftlichen Miteinanders festgelegt, was ein legitimes Ziel sei. Zusätzlich bescheinigten die Richter den Nationalstaaten "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders einen breiten Ermessensspielraum".

Damit steht es Ländern in Europa frei, den Ganzkörperschleier zu verbieten. Klagen vor dem obersten Menschenrechts-Gericht müssen sie nicht befürchten. Schließlich sind die Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofes bindend für die Europaratsstaaten. Das französische Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit 2011, Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft. Für die Regierung in Paris verstößt der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.