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Zuwanderer EU-Gericht billigt Sperre von Hartz-IV-Leistungen

12.11.2014, 01:20

Luxemburg (dpa) l Deutschland kann nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts Zuwanderern aus anderen EU-Ländern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das ist dann möglich, falls Ausländer nur das Ziel haben, "in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel (...) verfügen", entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-333/13). Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen.

Wann darf der Staat Hartz IV verweigern?
Der EuGH schneidet sein Urteil stark auf den konkreten Fall einer Rumänin in Leipzig zu: Sie ist länger als drei Monate und weniger als fünf Jahre im Land, hat nicht gearbeitet und sucht auch keine Arbeit. Die Frau bekommt allerdings Kindergeld für ihren Sohn (monatlich 184 Euro) und einen Unterhaltsvorschuss von 133 Euro pro Monat. Um diese Leistungen ging es in dem Fall nicht. Der EuGH gibt vor, jeden Einzelfall zu prüfen.

Bekommen EU-Ausländer Hartz IV?
Nur in einigen Fällen. Wer eine schlecht bezahlte Arbeit findet, die nicht zum Lebensunterhalt reicht, kann als Aufstockungsleistung Hartz-IV-Leistungen beantragen. Wer in Deutschland arbeitet und in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat bei Jobverlust Anspruch auf Arbeitslosengeld, später auch auf Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Wer mindestens fünf Jahre in Deutschland lebt, hat die gleichen Ansprüche wie deutsche Staatsangehörige. Nach EU-Recht sind dann keine Ausnahmeregelungen mehr zulässig.

Bekommen EU-Ausländer Kindergeld?
Ja. Auf das Kindergeld haben EU-Bürger vom ersten Tag an Anspruch. Das gilt auch für Kinder, die nicht in Deutschland, sondern in ihrem Heimatland leben. Das hat der EuGH im Juni 2012 entschieden. Dies muss aber mit Kindergeldbezügen in der Heimat verrechnet werden. Laut Finanzministerium entstehen dem Staat pro Jahr 200 Millionen Euro Kosten durch Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern aus EU-Staaten für ihre zu Hause lebenden Kinder.

Wie soll gegen Missbrauch vorgegangen werden?
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung sogenannter Armutsmigration beschlossen. Der Bundesrat muss allerdings den neuen Regelungen noch zustimmen. Demnach sollen Zuwanderer bei Täuschung der Behörden mit befristeten Wiedereinreiseverboten rechnen. Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird auf sechs Monate beschränkt - außer bei konkreter Aussicht auf Erfolg. Um den Mehrfachbezug von Kindergeld auszuschließen, wird die Vorlage einer Steuer- identifikationsnummer verlangt.