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Gesetzentwurf zum Schutz von Kleinanlegern Verleger kritisieren Restriktionen bei Werbung

14.11.2014, 01:22

Magdeburg (vs) l Mit Unverständnis und Kritik haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf den Vorschlag neuer Werbebeschränkungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kleinanlegerschutz reagiert.

Die Regierung hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kleinanleger vor hochriskanten Finanzprodukten des "grauen Marktes" schützen soll. Dazu soll es Vorschriften zur Prospektpflicht und Finanzaufsicht geben.

Vorgesehen ist auch eine Pflicht zu deutlich hervorgehobenen Warnhinweisen in der Werbung für die jeweiligen Produkte in Presse und sonstigen Medien.

Beide Verlegerverbände wenden sich gegen diese Beschränkungen. Solche auffälligen negativen Zwangsinformationen über das beworbene Produkt "verschlechtern die Finanzierungsmöglichkeiten privater journalistischer Medien", kritisieren sie in einer Stellungnahme. Weiterhin weisen BDVZ und VDZ darauf hin, dass eine zwangsweise Information oder Warnung aller Verbraucher vor jeder Kaufentscheidung ohne jede Beschädigung der Medienwerbung sichergestellt werden könne. Denn nach dem Gesetzentwurf müsse jeder Anleger vor seiner Entscheidung mit Vor- und Zuname unter Orts- und Datumsangabe ein Informationsblatt unterschreiben, das auf der ersten Seite in hervorgehobener Weise die fragliche Warnung enthält.

Zudem schließen die Verleger aus dem lediglich für sonstige Medien geltenden Werbeverbot auf "eine neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger". Die Bundesregierung wolle legale Werbung für legale Finanzprodukte in diesen Medien nur erlauben, wenn das konkrete Medium (gelegentlich) einen Wirtschaftsschwerpunkt aufweist und die Werbung in diesem Wirtschaftsteil platziert. Grund dafür sei, dass die Politik nur bei den Rezipienten von Wirtschaftsberichterstattung eine ausreichende Mündigkeit für den Umgang mit diesen Produkten unterstellt.

Hingegen dürfe der Rezipient von Medien ohne Wirtschaftsteil entsprechende legale Werbung für Finanzanlagen nicht sehen. "Der Staat wird damit wohl erstmals erwachsenen Bürgern in Abhängigkeit von ihrer Auswahl bestimmter redaktioneller Themen Leseverhalten vorschreiben, welche (legale) Werbung sie wahrnehmen dürfen", stellen beide Verbände fest. Sie fordern, sowohl die Werbezwangshinweise in jeglicher Medienwerbung als auch das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen.