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Sozialpolitik Schöne Bescherung: Das Hartz-IV-Gesetz hängt fest

16.12.2010, 04:23

Von Gerald Semkat

So hat sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition die vorweihnachtliche Bescherung nicht vorgestellt: Das Gesetz zu Korrekturen an Hartz IV haben Union und FDP zwar noch durch den Bundestag gebracht. Jetzt aber bleibt es im Bundesrat hängen. Schwarz-Gelb fehlt dort eine Stimme. Das ist die Gelegenheit für die versammelte Opposition aus Linken, Sozialdemokraten und Grünen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, Nachbesserungen durchzusetzen.

Nach dem Willen der Koalition sollen ab Januar 2011 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene um fünf auf 364 Euro pro Monat steigen. Die Leistungen für Kinder werden nicht angehoben, aber durch ein Bildungspaket ergänzt.

Das ist das Minimalprogramm, das Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar gestellten Frist bis zum 1. Januar 2011 zusammenbekam. Bis zu diesem Termin sollte das im Jahr 2005 von Rot-Grün geschriebene Hartz-IV-Gesetz endlich auf eine verfassungskonforme Basis gestellt werden. Zweitens sollte der Staat Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern sie fördern.

Was jetzt als Gesetzesvorlage im Bundesrat liegt, ist in den Augen der versammelten Opposition ungerecht und nicht verfassungskonform. Ein Regelsatz von unter 400 Euro sei mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen, heißt es bei den Grünen und bei der Linkspartei. Linke-Chefin Gesine Lötzsch dringt auf eine Anhebung des Regelsatzes auf 420 Euro.

Zudem wird die Methode kritisiert, mit der "fragwürdige neue Kinderregelsätze" aus dem Gesamtverbrauch einer Familie errechnet wurden. Das Gesetz sei "haushaltskonform zusammengetrixt worden", hatte Linken-Fraktionschef Gregor Gysi im Bundestag gesagt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von einem "statistischen Schrotthaufen".

Auch das Bildungspaket findet in der Opposition keine Freunde. Der Grünen-Sozialpolitiker Markus Kurth nannte es "das Gegenteil von einer einfachen und sachgerechten Lösung". Und die Sozialdemokraten sehen die 740 Millionen Euro nicht richtig angelegt. Die Millionen wären nach ihrer Aufassung besser ausgegeben für Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit. Außerdem will die SPD im Vermittlungsausschuss Fortschritte beim Mindestlohn erreichen.

Nach dem schwarz-gelben Gesetz stehen aus dem Bildungspaket Sachleistungen für 2,3 Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien bereit. Monatlich sind das pro Kind Zuschüsse im Wert von zehn Euro für Vereinsbeiträge, für das Mittagessen in Schulen und Kindergärten sowie für Nachhilfestunden und Schulwandertage. Das alles muss beantragt und verteilt werden. Dabei sind viele Details zu beachten. Am Ende kostet die Bürokratie zum Verwalten dieser insgesamt 740 Millionen Euro sage und schreibe 135 Millionen Euro.

Der politische Streit um Hartz IV, Förderung von Kindern und Sorgfalt bei der Gesetzgebung geht also weiter. Alle Lager stellen sich jetzt auf die Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat ein. Es wird wohl auf einen Kompromiss hinauslaufen, bei dem die Arbeitsministerin bei einigen Leistungen für Hartz-IV-Familien etwas drauflegen muss.

Vorsorglich warnte gestern der Paritätische Wohlfahrtsverband die Politik vor einem "Kuhhandel". Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte im ZDF, er erwarte zwar eine schnelle Einigung. Doch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht werde diese Einigung voraussichtlich nicht standhalten. Nach Berechnungen des Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz auf über 400 Euro steigen. "Alles, was darunter ist, ist höchstwahrscheinlich nicht verfassungsgemäß", sagte Schneider.

Schneider sprach sich dafür aus, das Bildungspaket für Kinder unabhängig von den Verzögerungen im Bundesrat zum 1. Januar in Kraft zu setzen, während der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, die höheren Regelsätze könnten auch ohne Gesetzesbeschluss schon ab Januar ausgezahlt werden.

Beide gehen offenbar davon aus, dass das Vermittlungsergebnis über den bisher anvisierten Werten liegt und so die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keine Rückzahlungsforderungen befürchten müssen. Eher sind wohl Nachzahlungen an sie zu erwarten. Und zwar dann, wenn das neue und überarbeitete Hartz-IV-Gesetz später im Jahr 2011 beschlossen, aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten würde.