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Smarte Arbeitsministerin mit unpopulären Themen konfrontiert Ein bisschen länger arbeiten und ein bisschen mehr Hartz IV

02.12.2010, 04:14

Von Steffen Honig

Es ist eine harte Woche für Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Die Christdemokratin verantwortet zwei heikle Themen für die Koalition im Bundestag. Heute wird über die Rentenversicherung debattiert, deren Zukunft mit der Einführung der strittigen Rente mit 67 verknüpft ist. Morgen folgt noch eine Steigerung – Diskussion des neuen Hartz-IV-Gesetzes mit anschließender Abstimmung.

Aufsteigerin von der Leyen agiert hier auf einem unpopulären Terrain. Eisern hält sie die Rente mit 67 fest. Für deren Notwendigkeit führte sie im Bericht an die Regierung Mitte November Studien an, die einen steilen Aufwärtstrend bei den Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer jenseits der 60 ausweisen.

Jonglieren mit Zahlen

Demnach habe sich die Zahl der Beschäftigen zwischen 60 und 64 Jahren in den letzten zehn Jahren auf über 40 Prozent verdoppelt, ein knappes Viertel davon sei in sozial abgesicherten Stellen tätig. Die Lesart der Gewerkschaften ist eine andere: Die Zahlen sprächen nicht für, sondern gegen die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters.

Bleibt das Demografie-Argument, das für die smarte Ministerin genauso schwer wiegt. Wenn die Menschen immer älter würden, folgert von der Leyen, könnten sie auch ein "bisschen länger arbeiten".

Grummeln und bisweilen lautstarker Protest halten an. Auch die SPD, die mit Franz Müntefering in der damaligen Großen Koalition den Arbeitsminister stellte, der die Rente mit 67 erst entwickelt hatte, ist inzwischen umgeschwenkt.

Die Sozialdemokraten wollen die längere Lebensarbeitszeit im Prinzip immer noch, aber nur wenn die Beschäftigungsquote stimmt. Da die SPD nicht mehr regiert, kann sie sich auf diese Gummi-Variante zurückziehen, quasi die Faust in der Tasche ballen und hoffen, dass die Wähler ihre tätige Mitarbeit an der Rente mit 67 vergessen.

Während die Renteneinführung schleichend vor sich geht – erst 2027 soll der erste Jahrgang tatsächlich bis 67 arbeiten – muss es bei Hartz IV jetzt schnell gehen. Bis zum Jahresende, so die konkrete Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, hat die Regierung die Neuregelung der Beitragssätze über die Bühne zu bringen.

Umfangreiche Berechnungen waren dazu angestellt worden, was Hartz-IV-Empfänger und ihre Kinder zum Leben brauchen. Das Resultat war beim Grundbetrag alles andere als revolutionär: Um ganze 5 Euro soll dieser steigen, auf 364 Euro. Die Regierung hält das für klug gerechnet, für Opposition und Sozialverbände ist es eine peinliche Nummer.

Bildung auf Gutschein

Nun hat es Ursula von der Leyen nicht dabei belassen und gerade bei den heftig kritisierten Leistungen für Kinder Bildungsgutscheine aus der Taufe gehoben. So sollen ab Jahresanfang 1,7 Millionen Mädchen und Jungen pro Monat und Kind rund zehn Euro erhalten, um im Sportverein kicken oder in der Musikschule Klavier spielen zu können. Die große Unbekannte ist der Verwaltungsaufwand in den Arbeitsagenturen. Hier sollen die Gutscheine an die Empfänger gebracht werden.

SPD, Grüne und Linkspartei sind gegen die Neuregelung in dieser Form. Die Sozialdemokraten etwa wollen Kinder statt mit Kleinbeträgen lieber durch bessere Betreuungseinrichtungen fördern.

Der weitere Weg sieht so aus: Beratung und Abstimmung im Bundestag, dann Zustimmung des Bundesrates. Im Parlament wird es zwar heftige Wortgefechte geben, letztlich sichert aber die schwarz-gelbe Mehrheit die Beschlussfassung.

In der Länderkammer ist das so einfach nicht. Die Vertreter von Union und FDP sind in der Länderkammer in der Minderheit. Bereits am vergangenen Freitag hatten die SPD-geführten Länder im Bundesrat weitreichende Änderungen an der Hartz-IV-Gesetzgebung gefordert, ohne aber dafür eine Mehrheit zu erhalten. Schon schwanten den Beteiligten komplizierte Vermittlungsgespräche bis ins kommende Jahr hinein.

Seit Sonntag ist alles anders: Durch den Abschied der Grün-Alternativen Liste aus der Koalition in Hamburg haben Vertreter von SPD, Grünen und Linken nur noch eine Stimme Mehrheit im Bundesrat. Das könnte für einen Reform-Stopp zu wenig sein, so SPD-Parlamentarier Thomas Oppermann.

Die Opposition wird wohl wieder klagen. Das Verfassungsgericht sollte die Hartz-IV-Akten noch nicht ins Archiv stellen.