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Forum zur deutschen Einheit und zum Rechtsstaat Deutschland / Staatsanwalt Jean-Francois Bohnert: "Ich weiß nicht, ob uns Franzosen die Wiedervereinigung so gut gelungen wäre"

07.05.2010, 05:16

Von Bernd Kaufholz

Wie sehen unsere europäischen Nachbarn die Wiedervereinigung 20 Jahre nach diesem Ereignis und den deutschen Rechtsstaat heute? Wurden Hoffnungen der Nachbarn erfüllt oder ihre Ängste bestätigt? Darüber diskutierten fünf Rechtsexperten aus Tschechien, Polen, Luxemburg, Frankreich und Deutschland im Justizzentrum Magdeburg miteinander sowie mit Schülern und Juristen aus Sachsen-Anhalt. Eingeladen hatten das Oberlandesgericht in Naumburg und die Staatskanzlei.

Am deutlichsten wurde der französische Staatsanwalt Jean-Francois Bohnert: "Ich bin stolz darauf, mit dem wiedervereinigten Deutschland in Europa zu sein." Und mit Blick auf die Einheit: "Ich weiß nicht, ob uns Franzosen das so gelungen wäre."

Bohnert schaute auf die von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle nach dem Zweiten Weltkrieg besiegelte deutsch-französische Freundschaft, die zu einer engen Zusammenarbeit auf allen gesellschaftlichen Gebieten – auch auf dem Sektor Recht und Justiz – geführt habe. Er machte aber kein Hehl daraus, dass es in seinem Land Ängste vor der Wiedervereinigung gegeben habe: "Das Wiedererstehen Großdeutschlands wurde befürchtet." Doch besonders die Intellektuellen hätten in der Einheit "eine Chance für Europa" gesehen.

Und zur Bedeutung des Rechtsstaates: "Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass man inzwischen über den deutschen Rechtsstaat als ein Modell für Europa sprechen kann." Der Jurist nannte einige Beispiele: Das in Deutschland seit vielen Jahren wirksame Bundesverfassungsgericht, nach dessen Vorbild seit März dieses Jahres auch in Frankreich ein Gericht arbeite, sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Auch Eliska Wagnerova aus Tschechien sagte, dass ihr Land nach dem Ende des Totalitärstaats beim Aufbau des Rechtsstaats vom deutschen Beispiel beeinflusst wurde. "Besonders das Verfassungsgerichtswesen war bei uns ein Novum." Die Verfassungsbeschwerden, mit denen Urteile auf die Einhaltung der Grundrechte überprüft werden, basiere in erster Linie darauf, die Menschenwürde zu garantieren.

Für sie sei es sehr spannend gewesen, zu beobachten, wie die beiden deutschen Staaten – die DDR kommunistisch, die BRD demokratisch geprägt – künftig gemeinsam unter rechtsstaatlicher Flagge segeln wollten.

Wie unterschiedlich die Auffassungen über den Rechtsstaat in den alten und neuen Ländern waren und noch sind, machte die Verfassungsrichterin an Umfrageergebnissen fest. So hatten 1990 74 Prozent der Befragten in der BRD alt und 76 Prozent der BRD neu eine "unabhängige Gerichtsbarkeit" akzeptiert. 2000 waren es nur noch 68 bzw. 51 Prozent. Ähnlich sieht es mit dem Vertrauen in Gesetze aus: 1990 hatten 77 Prozent (alt), 59 Prozent (neu) Vertrauen, 2000 waren es 64 Prozent (alt) und 39 (neu).

Nico Edon aus Luxemburg sah die "Wiedervereinigung als Vorspiel zur Osterweiterung". Der Verlust der Eigenstaatlichkeit sei für die ehemalige Bevölkerung der DDR durch ein Mehr an Selbstbestimmung wettgemacht worden, meinte er. Den Erfolg der deutschen Einheit in Frage zu stellen, hieße, den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen. Mit Freude habe er in diesem Zusammenhang registriert, dass den Ostdeutschen Mitte April vom Arbeitsgericht Stuttgart nicht der Stempel einer "ethnischen Minderheit" aufgedrückt wurde.

Die polnische Rechtsanwältin Anna Demenko betonte, dass die Erfahrungen der neuen Bundesländer gezeigt hätten, wie "gefährlich es ist, das Strafrecht als Waffe zu gebrauchen, um politische Ziel zu erreichen".

Das vereinigte Deutschland habe heute eine ebenso wichtige Stimme wie große Verantwortung beim Aufbau eines europäischen Rechtssystems. Besondere Unterstützung erhoffe sie sich als Rechtsanwältin innerhalb der EU beim stärkeren Schutz der Verteidigungsrechte von Beschuldigten. Diese seien beim bisherigen Aufbau europäischer Rechtsnormen zu wenig berücksichtigt worden.

Rainer Robra erinnerte an den "schwierigen Umbau des Rechtssystems" in den neuen Ländern. "Von 266 Richtern und 158 Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt wurden 129 beziehungsweise 66 übernommen." Trotzdem sei die Wiedervereinigung im Justizbereich "harmonisch verlaufen".

Der Staatsminister zitierte den Satz der DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat." Die Verwirklichung der Rechtsstaatsidee sei gleichbedeutend mit der Annäherung an die Gerechtigkeit. "Unter diesem Blickwinkel kann ich mit der Aussage leben, ist sie keine substanzielle Kritik."