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Informationsfreiheit in Deutschland hat deutliche Mängel Kreative Ämter: Bloß nicht zu viel Transparenz

07.05.2010, 05:16

Von Henrik Schmitz

Nach den Gammelfleischskandalen sollte das vor zwei Jahren in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung sorgen. Doch die Behörden verweigerten Bürgern gerade bei heiklen Themen oft Auskünfte, sagen Kritiker.

So wollte Manfred Redelfs, Recherchechef bei Greenpeace und Mitglied im Verein Netzwerk Recherche, von der Lebensmittelüberwachung in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen wissen, wo und wann bei der Messung von Pestiziden in Obst und Gemüse Verstöße gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen seien. In beiden Fällen wundert sich Redelfs über die Kreativität, mit der die zuständigen Ämter seine Anträge bislang nicht beantworteten.

In Sachsen-Anhalt verwies die Lebensmittelüberwachung darauf, sie sei lediglich für eine Messung zuständig. Ob ein erhöhter Wert tatsächlich ein Verstoß sei oder doch nur eine Ordnungswidrigkeit, könne die Behörde nicht entscheiden und daher die Anfrage nicht beantworten.

In Niedersachsen wiederum befindet sich Redelfs zwei Jahre alter Antrag immer noch in Bearbeitung. Zwischenzeitlich verwies die Behörde darauf, die Anfrage könne nicht ohne Rücksprache mit betroffenen Unternehmen beantwortet werden, da es sich um "wettbewerbsrelevante Informationen" handele. "Sinn des Gesetzes kann aber nicht sein, Unternehmen zu schützen, die gegen Lebensmittelrecht verstoßen haben", ärgert sich Redelfs.

Neben dem Verbraucherinformationsgesetz haben Bürger auch nach anderen Gesetzen Anspruch auf Auskünfte aus Behörden. Seit 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Außer Hessen, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben auch die Bundesländer eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Wer wiederum Behördeninformationen haben möchte, die in den Umweltbereich fallen, kann sich auf die Umweltinformationsgesetze auf Bundes- und Länderebene berufen. Danach sind alle Behörden verpflichtet, Umweltinformationen herauszugeben, beispielsweise Gutachten darüber, inwieweit der Bau einer neuen Straße die Natur belasten wird oder ob von einer Mülldeponie eine Gefahr für das örtliche Grundwasser ausgeht.

Der Bürger wisse gar nicht, wann er sich auf welches Gesetz berufen solle, kritisiert Redelfs. Sinnvoll wäre es daher, die Gesetze zusammenzuführen.

Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, bemängelte bei der Vorstellung seines Berichts für die Jahre 2008 und 2009 in Berlin, Behörden zögen sich "allzu leicht" auf "vermeintliche Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen" zurück und verweigerten Bürgern Auskünfte. Zudem werde das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes "sehr eng ausgelegt", oder es würden erhebliche Gebühren von bis zu 500 Euro verlangt.

Dass es auch anders gehen könnte, zeigt das Beispiel Dänemark. Dort sind die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung im Internet für jedermann einsehbar. Außerdem sind Lebensmittelläden, Restaurants und Imbisse verpflichtet, die Ergebnisse der Prüfungen mit einem einfachen Smiley-System deutlich sichtbar zu veröffentlichen. Lacht der Smiley, war alles in Ordnung. Verzieht er das Gesicht, gab es hygienische Mängel.

Das Verbraucherministerium hat inzwischen angekündigt, die verschiedenen Informationsgesetze zu "harmonisieren". Ob der Bürger dann bessere Auskunftsrechte erhält, ist aber offen. Wirtschaftsverbände forderten bereits, an einem neuen Gesetz mitwirken zu wollen und warnten vor "verschärften Auskunftspflichten", die "im Extremfall die Existenz von Unternehmen" gefährdeten. (epd)