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Richter erklären Teile des Mediengesetzes für verfassungswidrig / Regierung hat fünf Monate Zeit, Regelwerk neu zu formulieren Hoffnungsschimmer am Horizont der ungarischen Demokratie

Von Tina Heinz 21.12.2011, 04:21

Eigentlich hätte sich Ungarns Regierungschef Viktor Orbán schon die Hände reiben und sich über ein großartiges Weihnachtsgeschenk freuen können. Sah es doch kurz vor den Feiertagen danach aus, als würde die am 1. Januar 2012 in Kraft tretende Verfassung das neue ungarische Mediengesetz zementieren. Und damit dem rechtskonservativen Orbán fast uneingeschränkte Macht über die Medien geben.

Doch die 15 Verfassungsrichter haben dem Vorsitzenden der Fidesz-Partei einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Mediengesetz wurde teilweise für verfassungswidrig erklärt, einige Absätze wurden sogar mit sofortiger Wirkung gestrichen. Dabei hatte niemand mehr damit gerechnet, dass es das Mediengesetz in der letzten planmäßigen Sitzung am Montag überhaupt auf die Tagesordnung des Verfassungsgerichts schafft. Geschweige denn, dass die Klagen, die gegen das Mediengesetz eingereicht wurden, überhaupt verhandelt werden.

Hätte das Gericht am Montag keine Entscheidung getroffen, wären Ende Dezember alle Eingaben verjährt. Klagen wären in Zukunft nicht mehr möglich gewesen.

Nach Angaben der links-liberalen überregionalen Tageszeitung "Népszabadság" (Volksfreiheit) bekräftigten die Richter in ihrem Urteil, dass der Staat die Freiheit der Medien garantieren müsse, um die Entstehung von Meinungsmonopolen zu verhindern. Viktor Orbán hatte dies versucht zu unterbinden, indem er Radio und Fernsehen ein Fidesz-freundliches Programm aufdiktieren wollte und indem er regierungskritische Journalisten entlassen hatte.

Die Pressefreiheit dürfe in einer demokratischen Gesellschaft nicht beschnitten werden, heißt es in dem 55 Seiten umfassenden Urteil. Weil die Richter diese Freiheit zu stark eingeschränkt sahen, wurden sowohl Print- als auch Onlinemedien aus dem Geltungsbereich des Mediengesetzes gestrichen.

Ein Absatz, der mit sofortiger Wirkung entfernt wurde, befasst sich mit der Funktion des Medienkommissars, dessen Wirken als "Einmischung in die Tätigkeit der Presse" gilt. Der Medienkommissar - dem Medienrat unterstellt - hatte bislang das Recht, beispielsweise Redakteure zum Herausgeben von Informationen zu zwingen, falls ihm bestimmte Medieninhalte nicht gefallen. Mit der Entscheidung des Gerichts wird nun die Stelle des Medienkommissars aufgehoben.

Auch den Schutz journalistischer Informationsquellen sahen die Verfassungsrichter nach einem Bericht von "Népszabadság" gefährdet. Nach dem neuen Mediengesetz war der Schutz von Informationen und Informanten nur dann garantiert, wenn die Veröffentlichung bestimmter Daten "im allgemeinen Interesse" lag. Nach Ansicht der Richter eine Formulierung, die großen Raum für Interpretationen lässt und laut Urteilsverkündung "der Möglichkeit zur Einschränkung der Pressefreiheit alle Türen öffnet".

Nach der Urteilsverkündung hatten drei Richter beim öffentlich-rechtlichen Sender MTV (Magyar Televízió) verkündet, dass sie mit der Mehrheitsentscheidung nicht zufrieden sind. Sie beanstandeten vor allem, dass Print- und Internetmedien von der umstrittenen Gesetzgebung ausgenommen wurden. Barnabás Lenkovics, István Balsai und Béla Pokol - alle drei Kader der Regierungspartei Fidesz. Zwei dieser Richter wurden sogar erst im September nachgeschoben, um die Chancen zu erhöhen, auf Viktor Orbán zugeschneiderte Gesetze durchzupauken.

Zwar ist die Entscheidung des Gerichts, Teile des neuen Mediengesetzes für verfassungswidrig zu erklären, ein kleiner Hoffnungsschimmer am Horizont. Doch dieser Schritt reicht nicht aus - die Umstrukturierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zum Regierungsapparat wurde beispielsweise überhaupt nicht beanstandet.

Nun hat die Orbán-Regierung bis zum 31. Mai 2012 Zeit, das Mediengesetz zu überarbeiten und neu zu formulieren, um andere Schlupflöcher zur Regulierung der Medien zu finden.