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Opfer verliert Prozess in Deutschland - in Frankreich hätte die Frau gewonnen Ein Mobbing-Fall, zwei Länder, zwei Urteile

29.10.2012, 01:22

Eine mobbinggeplagte Frau verliert ihr deutsches Verfahren, gewinnt aber nach französischem Recht. Wie kann das sein? Eine Prozess-Simulation erklärt die Unterschiede der Rechtssysteme im vereinten Europa.

Von Anja Guse

Ja, diesen Fall gab es wirklich: Eine ehemalige Sachgebietsleiterin verklagte ihren Arbeitgeber, eine Stadt in Sachsen-Anhalt. Sie fühlte sich schikaniert, ihr Aufgabengebiet sei ständig beschnitten worden, sie war unterfordert, litt zeitweise an Depression. 10 000 Euro Schmerzensgeld forderte sie vor Gericht vom Beklagten. Doch sie verlor. Auch in zweiter Instanz. In Deutschland.

Gleicher Fall vor französischem Gericht: Die Frau gewinnt und bekommt die volle Höhe der geforderten Summe, hätte sogar noch mehr fordern können. Theoretisch.

Denn das einst reale, abgeschlossene Verfahren ist im Rahmen des europäischen Tages der Ziviljustiz in Magdeburg wieder "aufgerollt" worden - nach deutschem und französischem Recht. Allerdings nur als Simulation.

Es zeigt deutlich: Gleiches Recht für alle ist in der Europäischen Union längst nicht Usus. Und das betrifft nicht nur Entscheidungen vor einem Arbeitsgericht.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) meinte dazu: "Ich glaube, wir müssen gar nicht überall das gleiche Recht haben, denn hinter jedem Urteil steht eine eigene Rechtskultur. Wichtig ist, dass es bei einem Konflikt eine Regelung gibt." Eine Rechtskollision müsse vermieden werden. Hier habe sich in den vergangenen Jahren im Familien- und im Verkehrsrecht einiges getan. Künftig solle auch das Verkaufsrecht auf den Prüfstand, um Verhandlungen über Grenzen hinweg zu erleichtern.

Zurück zum Mobbing-Fall: Die unterschiedliche Rechtsprechung ergibt sich aus der Beweislast. Die ruht in beiden Ländern auf unterschiedlichen Schultern. In Deutschland liegt die volle Beweislast bei der Klägerin. "Doch sie konnte keine hinreichenden Tatsachen vortragen, die ein fortsetzendes systematisches Anfeinden und Schikanieren gegen sie beweisen", argumentiert Richterin Barbara Hoffmann.

Nach französischem Recht hingegen gelang es der Stadt nicht zu beweisen, "dass diese Handlungen kein Mobbing darstellen", erklärte Vorsitzende Richterin Catherine Gaudet.