Tigerbaby-Prozess Eins zu viel

Von Bernd Kaufholz 07.12.2010, 04:15

Das zweite Urteil im sogenannten Magdeburger Tigerbaby-Prozess wurde gesprochen. Und es war bereits vor der Entscheidung des Landgerichts klar, dass die zweite Sprosse nicht die letzte auf der Justiz-Leiter sein würde. Ganz gleich, ob Justitias Waage zur Seite von Staatsanwaltschaft oder der Angeklagten ausschlagen würde, erst die dritte Instanz – das Oberlandesgericht – wird Rechtssicherheit für Deutschlands Zoos herstellen. Mit Blick darauf, wie mit Tiernachwuchs verfahren werden kann, der nicht reinerbig und somit ureigendsten Zoo-Aufgaben widerspricht: Zucht zur Erhaltung reiner Tierrassen.

Dass der Fall vorm OLG landen wird, war wie gesagt allen klar. Deshalb steht die Frage im Raum, warum sich die Verteidiger von Zoodirektor Kai Perret und Co. nicht gleich nach dem Amtsgerichts-Urteil über sogenannte Sprungrevision ans OLG gewendet haben, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Nichts gegen das Landgericht: Aber diesen Zwischenschritt hätte man sich schenken können.