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Jens Schmidt zur Verjährungsfrist für Kommunalabgaben: Endlich Frieden schaffen

10.01.2014, 01:25

Sachsen-Anhalt will für Kanal- und Straßenbaurechnungen eine Verjährungsfrist setzen. Zehn Jahre ohne Ausnahme wäre eine gute Lösung. Die Verjährung ist ein bewährtes Mittel, um Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herzustellen. Wenn nun einige meinen, sie könnten über den Umweg höherer Gebühren die Gelder doch noch eintreiben, würden sie wieder Unfrieden stiften und den Sinn der Gesetzesnovelle auf den Kopf stellen. Der Landtag ist gefordert, dem einen Riegel vorzuschieben.

Bei allen Schwierigkeiten des Neuanfangs in den 90er Jahren: Die Gemeinden und Verbände hatten mittlerweile genug Zeit, die Angelegenheit zu regeln. Es gibt Fälle, da haben die Eigentümer zwischenzeitlich gewechselt. Der Neu-Besitzer steht nun verblüfft vor einer Rechnung aus einer Zeit, als er noch nicht mal in der Stadt wohnte. Mit der höchstrichterlich geforderten "Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit" hat das nichts zu tun. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Es wird höchste Zeit für ein neues Gesetz.