Hartz-IV-Gesetz Unfall

15.12.2010, 05:24

Wie es ausschaut, wird das neue Hartz-IV-Gesetz im Bundesrat wohl keine Mehrheit finden und nicht zum 1. Januar in Kraft treten können. Diese Frist hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzt. Nun dringt Schwarz-Gelb auf eine Eil-Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat. Die Koalition will das Gesetz termingerecht durchpauken. Fachleute sagen aber, es stehe verfassungsrechtlich nicht fest genug. Zudem gebe es administrative Unklarheiten und soziale Schieflagen.

Wenn das so ist, könnte womöglich ein von Anfang an verfassungswidriges Gesetz durch ein ebenso schlechtes Gesetz abgelöst werden. Um solch einen Unfall zu vermeiden, haben die Karlsruher Richter gesagt, Sorgfalt gehe vor Eile. Notfalls müsse das neue Gesetz eben rückwirkend in Kraft treten. Insofern folgt das Feilschen hinter den Kulissen dem Kalkül der Macht. Mehr Zeit, um das Gesetz auf juristische und soziale Haltbarkeit abzuklopfen, wäre der Sache dienlicher. (Politik)