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Steffen Honig zu Hartz IV für EU-Bürger: Gerechter Spruch

12.11.2014, 01:10

Entsprechen Gerichtsurteile dem, was an jedem Stammtisch unterschrieben werden würde, ist gemeinhin Vorsicht geboten. Der Spruch des Europäischen Gerichtshofes, dass EU-Bürger nicht automatisch Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen in Deutschland haben, hält solchen Bedenken stand. Die Richter sagen eindeutig, dass Anspruch auf das Geld nur hat, wer vorher in Deutschland tätig war. Das ist schlicht und einfach gerecht.

Ein besserer sozialer Ausgleich in der Europäischen Union wäre zwar wünschenswert, ist angesichts des gewaltigen ökonomischen Unterschieds zwischen Südosteuropa und Ländern wie Deutschland vorerst illusorisch. Sozialleistungen dort abzugreifen, wo es sie eben gibt, löst das Problem nicht. Deshalb hätte eine andere als die getroffene Luxemburger Entscheidung fatale Signalwirkung gehabt. Es wäre ein Freiheitsschein nach Deutschland gewesen. Man hätte die Hartz-Formulare gleich vor dem Bukarester Bahnhof verteilen können.