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Hagen Eichler zur Klage gegen die Richtergehälter: Das Grundgesetz als Auftrag

01.12.2014, 01:16

Wie weit darf das Bundesverfassungsgericht der Politik in die Parade fahren? Diese Frage wird - wie stets in Karlsruhe - auch am Mittwoch im Raum stehen. Sachsen-Anhalts Richterbesoldung kommt auf den Prüfstand. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle persönlich bereitet die Verhandlung vor. Die Finanznöte der Länder wird er durchaus würdigen - das deutet seine Gliederung bereits an.

Allerdings: Karlsruhe verteidigt einen Auftrag des Grundgesetzes. Dieses verlangt, dass "die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" beachtet werden. Dazu gehört ein amtsangemessenes Gehalt. Im Fall eines Chemieprofessors entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2012, dass 3890 Euro zu wenig sind. Das Urteil stammte aus Voßkuhles Feder. Wie der Zweite Senat über die Einkommen der Richter denkt, wird sich schon am Mittwoch andeuten. Allzu große Scheu, einen Landtag zu korrigieren, hat der brillante Jurist Voßkuhle jedenfalls nicht.