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Kommentar Steffen Honig zum Gesetz über die Familienpflege: Erkannt und gebannt

20.12.2014, 01:11

Im Gegensatz zu Frauenquote oder Ausländer-Maut gab es bei der Familienpflegezeit keinen großen Zank und Hader zwischen den Parteien. Ein Ausdruck der Demut vor den Zwängen der Demografie, die unausweichlich wirken. Dass Berufstätige nun in dringenden Fällen für die Pflege ihrer Angehörigen eine bezahlte Auszeit nehmen können, ist gesetzlich fixierter sozialer Fortschritt.

Die Zahl der Bedürftigen wird in den kommenden Jahren mit einer Rasanz wachsen, die herkömmliche Pflegestrukturen sprengt. Allein in Sachsen-Anhalt werden bis 2030 zu den gegenwärtig rund 80000 Pflegefällen mehr als 30000 hinzukommen. Mithin steht in immer mehr Familien die Frage, wer wann wen pflegen kann. Freilich kann es in Betrieben auch schwierig werden, wenn Mitarbeiter sich freistellen lassen wollen. Sei´s drum, es ist ihr begründetes Recht. Problem erkannt und gebannt - dieses Vorgehen wünschte man sich auch bei anderen Gesetzen.