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Dominik Bath zum Bußgeldrekord des Kartellamtes: Wer petzt als Erster?

24.12.2014, 01:09

Die Preisabsprachen in der Lebensmittelbranche kosten die Kunden Milliarden. Es ist gut, dass das Bundeskartellamt Geldbußen aufruft, die den Unternehmen richtig wehtun. Bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes können die Geldstrafen betragen.

Das Festlegen von einträglichen Preisuntergrenzen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist Betrug am Verbraucher, der abgezockt und getäuscht wird. Wenn die Behörde nun verstärkt darauf setzt, dass Kartellsünder sich selbst anzeigen, um dann straffrei davonzukommen, ist das im Sinne der Verbraucher. Auch wenn diese sogenannte Kronzeugenregelung zwiespältige Gefühle hinterlässt. Denn schön ist das nicht, dass ein Mittäter ungeschoren davon kommt, nur weil er als Erster seine Komplizen anschwärzt. Aber ohne diese Regelung hat das Kartellamt oft keine Chance, die Preisabsprachen aufzudecken. Im neuen Jahr erwarten die Kartellwächter neue Fälle. Stellt sich die Frage: Wer petzt als Erster?