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Thomas Juschus zum Freigang für Steuersünder Hoeneß: So will es das Gesetz

03.01.2015, 01:10

Den bayrischen Behörden wird jetzt ganz sicher wieder Vetternwirtschaft und Filz vorgeworfen. Und das nicht nur an den Stammtischen zwischen Kulmbach und Bad Tölz, Kempten und Deggendorf: Uli Hoeneß ist nach "nur" sieben Monaten Freigänger. Der Hoeneß, der wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Der Hoeneß, der als mächtiger Manager des FC Bayern auf Du und Du steht mit Edmund Stoiber und anderen Politik- und Wirtschaftsbonzen aus Bayern und der Republik.

Mit einer unangemessenen Bevorteilung des bald 64-Jährigen hat der Freigang indes nichts zu tun. Wie Hoeneß vor dem Münchner Landgericht die volle Härte des Gesetzes traf, gelten nun für den verurteilten Steuersünder ebenfalls Vorschriften und Paragrafen. Tagsüber wird er bald beim FC Bayern arbeiten, abends in die Zelle gehen, bis als letzter Schritt seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. So will es das Gesetz. Auch und gerade in Bayern.