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Kommentar Oliver Schlicht zum Urteil Kletterpark: Etwas peinlich

30.01.2015, 01:29

Eine Frau bekommt Schadensersatz zugesprochen, weil sie sich beim Klettern im Kletterpark verletzt hat. Der Richter am Landgericht war um ein salomonisches Urteil bemüht, als er der Frau nur 50 Prozent ihrer Forderungen zubilligte. Und vielleicht hat die Wurzel ja tatsächlich einige Zentimeter zu weit aus dem Boden geragt. Aber mit Verlaub: Ist das nicht gerade der Reiz, im Wald zu klettern, wo die Äste nicht gerade sind und man im nassen Laub ausrutschen kann?

Kletterparks in Baumwipfelhöhe sind eine feine Sache, weil sie Sport mit einem Hauch von Abenteuer verbinden. Richtig abstürzen kann die Familie zwar nicht. Aber dem dicken Papa wird schon ein bisschen mulmig, wenn er da so hilflos in den Seilen hängt - zur Freude der Kinder. Es wäre langweilig, Ski zu fahren, Berge zu erklimmen oder mit dem Pferd zu reiten, wenn es nicht das kleine Restrisiko gebe. Das Urteil mag gerecht sein. Aber, pardon, ein bisschen peinlich ist es auch.