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Kommentar Dominik Bath zur Entscheidung im Enercon-Prozess: Schmerzliches Verfahren

12.02.2015, 01:29

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes stärkt die Position von Betriebsräten in Unternehmen. Um einen gewählten Arbeitnehmervertreter loswerden zu können, braucht es ein schwerwiegenderes Vergehen als eine satirische Mail an die Belegschaft. Der Richterspruch ist auch ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Was darf Satire? "Alles", sagte Kurt Tucholsky, der als Verfechter der Meinungsfreiheit galt. Satire ist unbestritten die spitzeste Form der Meinungsäußerung. Denn sie entlarvt Missstände und gibt die Verantwortlichen dafür der Lächerlichkeit preis. Das sollte dem Vorsitzenden eines Betriebsrates gestattet sein.

Enercon schmerzt nicht nur die gerichtliche Entscheidung. Das gesamte Verfahren hat dem Unternehmen geschadet. Der Windkraftanlagenbauer ist als Arbeitgeber wahrgenommen worden, der Mitbestimmung durch Mitarbeiter mit Füßen tritt. Daran muss Enercon arbeiten. Denn ein Unternehmen, das als unattraktiv wahrgenommen wird, kann nicht überleben.