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Kommentar Silke Janko zum BGH-Entscheid über Brustimplantate: Missstand bei der Zulassung

10.04.2015, 01:14

Der Skandal um Billigbrustimplantate zeigt vor allem zwei gravierende Missstände im Medizinrecht: Wer sich unters Messer legt, kann sich trotz TÜV-Zertifizierung nicht sicher sein, ob das Medizinprodukt wirklich sicher ist. Das bekannte europäische CE-Siegel ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Und in der Entschädigungsfrage müssen sich die Patienten als Opfer zermürbend durch die Instanzen klagen, bis sie irgendwann einmal den Hersteller haftbar machen können.

Der Fall zeigt, das Zulassungsverfahren für Medizinprodukte muss neu geregelt werden, und zwar auf europäischer Ebene. Während Arzneimittel in Deutschland von einer Bundesbehörde kontrolliert werden, kann der Hersteller von Medizinprodukten selbst ein Prüfinstitut wählen, das ihm das benötigte Zertifikat ausstellt - ohne staatliche Prüfung. Das Leid Tausender Frauen zeigt, dass die EU hier handeln muss. Im Sinne der Patienten, nicht der Hersteller.