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Jens Schmidt zum Urteil über Abwasserbeiträge: Nicht alles geklärt

16.04.2015, 01:18

Das Gerichtsurteil zum Abwasserstreit hat eines untermauert: Alle müssen fürs neue Klärwerk bezahlen, auch wenn das Häuschen schon mal 1930 oder 1980 Kanalanschluss bekam. Das ist durchaus gerecht. Denn vom modernen Klärsystem haben alle etwas davon. Dass die "Alten" die Infrastruktur etwa durch Steuern schon mal mitfinanzierten, wird in Sachsen-Anhalt durch einen niedrigeren Beitrag für Altanschlüsse berücksichtigt.

Unklar bleibt aber, wie lange kassiert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Grenze gefordert. Das Bundesverwaltungsgericht kam nun den Gemeinden sehr weit entgegen. Ebenso Sachsen-Anhalts Landtag, der zwar eine zehnjährige Verjährung ab 2016 beschloss, den Kommunen aber ein Jahr lang das Sonderrecht einräumte, doch noch 20 Jahre nach Bauende zu kassieren. Das hat mit "Belastungsklarheit", wie es die Verfassungsrichter fordern, wenig zu tun. Aber dieser Streit ist noch nicht ausgefochten - und liegt vor Gericht.