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Wenn die Airline streikt und der Flieger nicht abhebt: Welche Rechte haben die Passagiere?

22.04.2013, 01:22

Anspruch auf Entschädigung haben betroffene Passagiere aber nicht in jedem Fall, erläutert Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Die wichtigsten Fragen:

Was kann man tun, wenn man bereits einen Flug gebucht hat?

Die Fluggesellschaft empfiehlt allen Reisenden, sich vor Reiseantritt auf www.lufthansa.com unter "Aktuelle Fluginformationen" und unter "Meine Buchungen" über den Status ihres Fluges zu informieren. Darüber hinaus hat Lufthansa für Anrufe aus Deutschland die kostenfreie Telefonnummer 0800 850 60 70 geschaltet.

Habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung? Ja. Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen. Passagieren steht eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf andere Airlines zu. Reisende müssen dabei aber auch andere Flugrouten akzeptieren, zum Beispiel einen Zwischenstopp.

Und wenn ich schon heute zu einem Termin muss?

Sollte der Termin in Deutschland sein - kein Problem. Passagiere können ihr Ticket in einen Reisegutschein für die Bahn umwandeln lassen. Fluggäste gestrichener Verbindungen können ihre Buchungen aber auch kostenlos stornieren.

Kann ich von meiner Reise zurücktreten?

Hebt der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ab oder wird der Flug komplett gestrichen, dann kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft erstatten. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Urlauber an den Reiseveranstalter wenden.

Bekomme ich Essen und Getränke? Bei längeren Wartezeiten stehen den Passagieren Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es dazu, wie hoch der Betrag sein muss.

Muss mir die Airline eine Unterkunft zahlen?

Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. (dpa)