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BUND klagt gegen 12,6 Kilometer langen Autobahn-Abschnitt Gericht weist A14-Gegner auf hohe Hürden hin

Von Sven Eichstädt 24.04.2013, 01:12

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird den geplanten Bau eines Abschnitts der Autobahn 14 im brandenburgischen Landkreis Prignitz wahrscheinlich nicht an den Fahrzeugprognosen scheitern lassen. "Die gesetzliche Bedarfsfeststellung der Autobahn ist für das Gericht bindend", sagte der Vorsitzende Richter des neunten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Wolfgang Bier, am Dienstag in Leipzig. "Die Messlatte für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bedarfsplanung liegt sehr hoch." Bei dem Verfahren klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Vorhaben des Infrastrukturministeriums Brandenburgs, zwischen Karstädt im Landkreis Prignitz und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern einen 12,6 Kilometer langen und rund 90 Millionen Euro teuren Abschnitt der A 14 zu errichten.

Grundsätzliche Bedeutung der A14

Naturschützer und Ministerium stritten sich vor Gericht außerdem über den Sinn der geplanten Autobahn, die über 155 Kilometer Magdeburg und Schwerin verbinden soll. Während der BUND das gesamte Vorhaben infrage stellte und stattdessen für einen Ausbau bestehender Bundesstraßen plädierte, argumentieren die Ministerialbeamten mit der grundsätzlichen Bedeutung der A 14. Sie solle das Dreieck von Hannover, Hamburg und Berlin besser erschließen und diene dazu, eine Verbindung von Schweden über die Bundesrepublik bis an die Adria zu schaffen. Einen Ausbau vorhandener Bundesstraßen schätzten Mitarbeiter des Autobahnbauers Deges als "nicht sinnvoll" ein. In der Region gebe es zu viele landwirtschaftliche Fahrzeuge, die auf einer Bundesstraße nur schlecht überholt werden könnten.

Die Naturschützer kritisierten außerdem die Beeinträchtigung naturrechtlich geschützter Tiere. In der nach europäischem Recht als FFH-Gebiet ausgewiesenen Region Mittlere und untere Löcknitz etwa erwarten sie Auswirkungen auf den Fischotter, den Steinbeißer und die Flussmuschel. Sie sei durch zwei Brücken gefährdet, die das Gebiet der Löcknitz, ein Nebenfluss der Elbe, überspannen sollen. Da der BUND befürchtete, das Ministerium wolle die im Planfeststellungsbeschluss von März 2012 zugesagten naturrechtlichen Schutzprojekte unterlaufen, ließ der Vorsitzende Richter im Protokoll die Erklärung des Ministeriums festhalten, dass der Beschluss eingehalten werden solle. Die Verhandlung wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.