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Gericht bestätigt Luftverkehrssteuer

26.10.2013, 01:05

Cottbus (dpa) l Die deutsche Luftverkehrssteuer verstößt nach zwei Gerichtsurteilen nicht gegen höherrangiges Recht. Es handele sich bei der Abgabe nicht um eine verdeckte Verbrauchssteuer, sondern um eine Rechtsverkehrssteuer. Diese dürfe der Bund laut Grundgesetz erheben, teilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in Cottbus mit. Geklagt hatten zwei Fluggesellschaften, eine deutsche und eine ausländische. Fluggesellschaften müssen seit 2011 die Luftverkehrssteuer für Flüge ab Deutschland bezahlen. Der Aufschlag liegt je nach Entfernung zwischen 7,50 und 42,18 Euro pro Ticket.