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IAB-Studie: Wenige Bewerber für Fördergelder zur Existenzgründung Arbeitslose scheuen die Selbständigkeit

Um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, haben sich seit 2005 tausende
Hartz-IV-Empfänger mit Fördergeldern selbständig gemacht. Mittlerweile
nutzen aber nur noch wenige die Möglichkeit, sich mit Hilfe der
Arbeitsagentur eine Existenz aufzubauen.

02.01.2014, 01:09

Magdeburg | Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben herausgefunden, dass Jobcenter Hartz-IV-Empfängern deutlich seltener das Einstiegsgeld für den Sprung in die Selbständigkeit zahlen. Während zwischen 2006 und 2007 bundesweit mehr als 30.000 Förderanträge für Gründungen bewilligt wurden, waren es im Jahr 2012 lediglich noch 8000.

"Bei einigen Vermittlungsfachkräften in den Jobcentern ist die Skepsis gewachsen, dass Hartz-IV-Empfänger den Sprung in die Selbständigkeit erfolgreich meistern", erläutert IAB-Forscher Stefan Bernhard. Die Vermittler würden ihren Kunden daher eher zu einer abhängigen Beschäftigung in einem bereits bestehenden Betrieb raten. "Die Vermittlung in abhängige Beschäftigung ist ja auch einfacher geworden, da es mittlerweile wieder mehr freie Stellen gibt", so Bernhard.

Nach den Zahlen des IAB sind vor allem Männer und Ostdeutsche häufig unter den Geförderten zu finden. So lebt in Ostdeutschland zwar nur ein Drittel aller Hartz-IV-Empfänger, aber fast die Hälfte aller Einstiegsgeld-Bezieher. Der Bundesagentur für Arbeit in Halle zufolge hat die Zahl der Förderanträge allerdings auch in Sachsen-Anhalt abgenommen. 2007 stellten 1638 gründungswillige Hartz-IV-Empfänger Anträge auf Einstiegsgeld, 2012 nur noch 529.

Unternehmerische Eignungsprüfung

"Das Gründungsinteresse sinkt auch hierzulande, weil sich die Chancen auf eine abhängige Beschäftigung in den letzten Jahren erhöht haben", erklärt Kai Senius, Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt.

Senius, aber auch die IAB-Forscher, führen noch einen weiteren Grund für sinkende Antragszahlen an: Weil der Erfolg der Gründungen oft hinter den Erwartungen zurückblieb, haben die Jobcenter einen stufenweisen Auswahlprozess entwickelt, in dem zunächst die unternehmerische Eignung von Gründungswilligen geprüft wird.

Mehr als 5000 Selbständige beziehen Hartz IV

Die Arbeitsagenturen fördern zudem nur dann, wenn es für das geplante Geschäft auch einen regionalen Bedarf gibt und "fachkundige Stellen" wie IHKs oder Handwerkskammern die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle bescheinigen. "Wird die Tragfähigkeit nicht bestätigt, ist eine Förderung im Regelfall ausgeschlossen", erläutert Senius. "Das ist wichtig, weil derzeit 5100 Selbständige in Sachsen-Anhalt auf Hartz IV angewiesen sind."

Auch die Höhe des Einstiegsgeldes kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Maximal kann ein Hartz-IV-Empfänger für den Sprung in die Selbstständigkeit monatlich 364 Euro über zwei Jahre bekommen, also den doppelten Regelsatz. Meistens beläuft sich die Einstiegsgeld-Höhe aber auf die Hälfte des Hartz-IV-Regelsatzes. Der Förderzeitraum beträgt in mehr als 60 Prozent der Fälle nur fünf bis sieben Monate.

In Sachsen-Anhalt haben sich zuletzt jene selbständig gemacht, die als Künstler, Kosmetiker oder Gastronom arbeiten wollten. Laut IAB würden sich Arbeitslose aber sonst mit unterschiedlichen Geschäftsideen um Fördergelder bewerben.