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Münchner Gericht: Kein faires Urteil der Tester Stiftung Warentest verliert gegen Ritter Sport

14.01.2014, 01:20

München (dpa). Ritter Sport hat sich im Streit um die Zutaten einer Nussschokolade gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest Bestand hat. Von einem fairen Warentest könne in diesem Fall nicht gesprochen werden, erklärte das Gericht. Sollten die Prüfer erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Die Stiftung Warentest kündigte Berufung an. Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen im November. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung "natürliches Aroma" in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil sie den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied nach der Prüfung des Falls, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher gesprochen.

Ritter Sport hatte dem Gericht versichert, dass es sich bei Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und sich dabei auf eine Garantieerklärung des Herstellers Symrise berufen. Die Firma aus Holzminden legte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei. Piperonal kommt unter anderem in Blütenölen und Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. Ritter Sport setzt es in Minimengen in allen Schokoladen ein. Das Unternehmen wirbt seit Jahren damit, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden.