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Bundesregierung will grauen Kapitalmarkt regulieren Nach Prokon-Insolvenz sind Anleger in der Falle

Nach der Insolvenz von Prokon gerät der "graue Kapitalmarkt" erneut ins
Visier der Finanzaufsicht. Ein Verbot riskanter Finanzprodukte ist
fraglich.

24.01.2014, 01:21

Itzehoe/Berlin (dpa) l Nach der Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon will die Bundesregierung die Finanzaufsicht Bafin mit mehr Befugnissen zum Schutz von Kleinanlegern vor riskanten Finanzprodukten ausstatten. Insbesondere im "grauen Kapitalmarkt" sei funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung", sagte Verbraucherminister Heiko Maas (SPD). Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte am Donnerstag an, Maas und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden Vorschläge machen.

Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge prüfe die Koalition auch, den Verkauf riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger zu verbieten. Allerdings warnte die Union bereits vor einer überzogenen Regulierung.

Am Vortag hatte das Windkraft-Unternehmen mit Sitz in Itzehoe bei Hamburg Insolvenz angemeldet. Dort ging der Betrieb einen Tag nach dem Gang vors Insolvenzgericht weiter. Betroffen sind neben den rund 75000 Anlegern auch 480 von insgesamt etwa 1300 Beschäftigten.

Prokon will Windparks verkaufen

Zur Finanzierung von Windkraftanlagen hatte Prokon bewusst auf Kredite von Banken verzichtet, sich stattdessen das Geld von Kleinanlegern geholt und sogenannte Genussrechte ausgegeben (siehe Infokasten). Durch den Verkauf dieser Anteile hatte Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro eingenommen. Dabei wurden hohe Renditen von bis zu 8 Prozent versprochen. Prokon geriet wegen Kapitalkündigungen jedoch in eine Liquiditätsklemme.

Jetzt will Prokon Windparks verkaufen. Es seien zwei Gespräche mit Marktteilnehmern geführt worden, sagte Prokon-Chef Carsten Rodbertus am Donnerstag. Er sprach von einem "gewissen Anteil" des Portfolios. Das Unternehmen weist auf seiner Internetseite 314 Windenergieanlagen (Stand: 31.Dezember 2013) aus.

Keine Optionen für Prokon-Anleger

"Die Fortführung des Kerngeschäfts, das ist das Windgeschäft, steht für mich außer Frage", sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin. Zunächst werde die Liquiditätslage geprüft. Kürzlich hatte das Unternehmen mitgeteilt, 227 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro an Genusskapital seien gekündigt worden.

Die Besitzer von Prokon-Genussrechten haben gegenwärtig keine konkrete Handlungsmöglichkeit. Sie kommen nicht an ihr Geld heran und können im vorläufigen Insolvenzverfahren auch keine Forderungen anmelden - das geht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Allerdings stehen sie dann in der Reihe der Gläubiger hinten. Meinung/ Ratgeber