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Wie das Verfahren funktioniert Letzter Ausweg Privatinsolvenz

19.06.2014, 01:16

Düsseldorf l Wer seine Schulden dauerhaft nicht zurückzahlen kann, ist insolvent. Betroffene können sich mit einer Verbraucherinsolvenz von ihrer Schuldenlast befreien. Bevor ein solches Verfahren eröffnet werden kann, müssen Überschuldete zunächst versuchen, mit ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Hilfe können sich Betroffene hierfür unter anderem bei gemeinnützigen Schuldnerberatungen holen. Dort werden die Forderungen zunächst geprüft. Dann wird eine Bestandsaufnahme der Haushaltsfinanzen erstellt und ein Plan zur Schuldenregulierung erarbeitet. Wie viel ein Schuldner regelmäßig zurückzahlen kann, hängt dabei vom jeweils pfändbaren Einkommen und der Zahl der Unterhaltspflichtigen ab.

Lehnt ein Gläubiger den angebotenen Plan zur Schuldentilgung ab, kann beim Amtsgericht ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung notwendig, die zum Beispiel anerkannte Schuldnerberatungen, aber auch Rechtsanwälte oder Notare ausstellen. In der Folgezeit wird sechs Jahre lang - ab dem 1. Juli auch drei Jahre lang - der pfändbare Teil des Einkommens an den vom Gericht bestellten Treuhänder abgeführt. In dieser "Wohlverhaltensphase" darf ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht von seinem monatlichen Einkommen knapp 1050 Euro behalten. Verdient er mehr, wird der Rest an die Gläubiger verteilt. Für Schulden, die in dieser Zeit nicht zurückgezahlt werden, erteilt das Gericht eine Restschuldbefreiung, wenn bestimmte Auflagen erfüllt wurden. (dpa)