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Ferienarbeit - das müssen Schüler beachten

19.07.2014, 01:23

Wie alt? Kinder unter 13 Jahre dürfen auch in ihren Ferien nicht jobben. Erst im Alter zwischen 13 und 18 erlauben Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz leichte und geeignete Arbeiten.

Wie lange? 13- und 14-Jährige können bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen acht Stunden täglich, jedoch höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Was ist erlaubt? Für unter 18-Jährige gilt generell: Gefährliche Tätigkeiten sowie Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit sind tabu. 13- und 14-Jährige können zum Beispiel Zeitungen austragen, Rasen mähen oder Nachhilfe geben.

Was verdient ein Schüler? Das ist Verhandlungssache und tätigkeitsabhängig. Der gesetzliche Mindestlohn von 8.50 Euro pro Stunde greift erst ab 2015. Grundsätzlich gilt, bei einem 400-Euro-Job müssen Schüler keine Steuern und Sozialabgaben leisten.

Kinder von Hartz-IV-Empfänger? Wenn die Kinder nicht länger als vier Wochen arbeiten und nicht mehr 1200 Euro verdienen, werden die Sozialleistungen der Eltern nicht gekürzt.

Wo gibt es Schüler-Jobs? Es gibt kaum regionale Angebote über Internet-Plattformen oder kommunale Jobbörsen. Besser ist: Bei mittelgroßen Firmen in der Nachbarschaft nachfragen. In Frage kommen: Hotels, Gaststätten, Kindergärten, Handwerker, bäuerliche Betriebe.