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Werbung für Kinderquark BGH verschiebt Monsterbacke-Entscheidung

18.11.2014, 01:14

Karlsruhe (dpa) l Der Bundesgerichtshof (BGH) will sein mit Spannung erwartetes Urteil über einen umstrittenen Slogan für den Kinderquark "Monsterbacke" erst im Februar verkünden. Konkret geht es um den Werbespruch "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Eine Entscheidung in dem Streit zwischen dem Molkereikonzern Ehrmann und der Wettbewerbszentrale soll am 12. Februar fallen, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Das Allgäuer Unternehmen verwendet den Spruch wegen des laufenden Verfahrens derzeit nicht mehr auf den Verpackungen des Früchtequarks. Nach dem schriftlichen BGH-Urteil werde sich die Firma Gedanken darüber machen, wie "Monsterbacke" weiter vermarktet werde, sagte ein Unternehmenssprecher.

Dem BGH liegt die Klage der Wettbewerbszentrale vor. Sie sieht in dem Spruch eine Irreführung der Verbraucher und einen Verstoß gegen europäische Vorschriften. In Karlsruhe ging es am Montag vor allem um die Frage, ob der Slogan mit zusätzlichen Hinweisen erlaubt wäre. Ursprünglich wollte die Wettbewerbszentrale den Werbespruch ganz verbieten lassen: Der Quark enthalte viel mehr Zucker als reine Milch, worauf jedoch nicht hingewiesen werde.