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Vogelgrippe Federvieh muss im Stall bleiben

In Sachsen-Anhalt gilt für Geflügel ab heutigem Donnerstag bis auf Weiteres die Stallpflicht. Hintergrund ist der Nachweis von Vogelgrippe-Viren an einer wildlebenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern.

26.11.2014, 18:43

Magdeburg (sj) l "Die Fachleute des Friedrich-Löffler-Instituts halten es für hochwahrscheinlich, dass der Vogelgrippe-Erreger H5N8 über Wildvögel verbreitet wird. Daher müssen wir zum Schutz unserer Geflügelbestände vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Auch Geflügelhaltern außerhalb der Risikogebiete empfehle ich, ihre Tiere unters Dach zu bringen", erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU) am Mittwoch in Magdeburg.

In Sachsen-Anhalt gibt es rund 14 Millionen Geflügel. Bisher gibt es in Sachsen-Anhalt keinen aktuellen Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel.

Als Risikogebiete benannte das Ministerium Rastplätze von Wildvögeln entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde, das Gebiet um den Arendsee sowie die Gerlebogker Teiche (Salzlandkreis). Geflügelausstellungen müssen in geschlossenen Räumen stattfinden und die Tiere müssen vorher tierärztlich untersucht sein.

Das zuständige Bundesforschungsinstitut, das Friedrich-Löffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems, hatte am Dienstagabend eine Stallpflicht für Nutzgeflügel in Regionen mit einer hohen Wildvogeldichte empfohlen. Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel, insbesondere über den Vogelzug sei derzeit hoch, teilte das Institut in einer ersten Risikobewertung zur Einschleppung des H5N8-Erregers mit. Begründet wird die Einschätzung mit dem Fund einer infizierten Wildente am 17. November auf der Insel Rügen, dem noch nicht abgeschlossenen Herbstvogelzug und dem bevorstehenden Winterzug von Wildvögeln aus Sibirien.

Liste der Gemeinden in Vogelgrippe-Risikogebieten (hier klicken)