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Tierhaltungsverbot Landkreis wirft Straathof Qualzucht vor

13.12.2014, 01:17

Gladau/Magdeburg (el) l Ohne den Schiebe-Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg dürfte Adrianus Straathof nicht mehr Geschäftsführer seiner Schweinezuchtanlagen sein - und Einfluss auf die Tierhaltung nehmen. Denn: Das Jerichower Land hat ein Tierhaltungsverbot gegen den Niederländer verhängt.

Grund sollen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sein. Straathofs Anwälte haben umgehend Widerspruch eingelegt. Wird das Verbot rechtskräftig, ist das laut Christian Apprecht vom Bauernverband Sachsen-Anhalt "ein einzigartiger Vorgang".

Normalerweise würden die Bauern von Behörden festgestellte Mängel sofort beheben. "Wer das nicht tut, muss mit Konsequenzen rechnen." Und das kommt im Fall Straathof einem Berufsverbot gleich. Kreissprecher Henry Liebe zufolge betreffe das Verbot jedoch nicht die Ställe. Die Tiere bleiben. Insofern Straathof keinen Einfluss mehr nimmt. Sonst droht ihm Bußgeld.