EU-Parlament: Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden Freie Hand für Genpflanzen-Verbot
Straßburg (epd) l Nach jahrelangem Streit über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hat sich die Europäische Union für eine Flickenteppich-Lösung entschieden. Die europäischen Länder können Genpflanzen künftig national oder regional verbieten, wie das Europaparlament in Straßburg am Dienstag beschloss.
Damit hat Deutschland seitens der EU freie Hand, ein lückenloses Verbot der grünen Gentechnik zu beschließen, wie es etwa Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) fordert. Federführend zuständig für die deutschen Regelungen ist Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU).
Grüne, sozialdemokratische und linke Europaparlamentarier wollten noch weiter gehen und Anbau-Zulassungen für ganz Europa stark erschweren. Der Abgeordnete Martin Häusling (Grüne) zeigte sich am Dienstag besorgt, dass es in Europa trotz einzelner Verbote künftig mehr gentechnisch veränderte Produkte geben könnte. Hintergrund solcher Befürchtungen ist, dass die Zulassung in gentechnikfreundlichen Ländern mit der neuen EU-Richtlinie einfacher wird. Letztlich könnten sich Gentech-Produkte im offenen europäischen Binnenmarkt somit leichter verbreiten, sagte Häusling.
Im Moment baut nur Spanien im großen Umfang Genpflanzen an. Spanische Bauern nutzen die Maissorte Mon810 des US-Konzerns Monsanto, um sich gegen den Schädling Maiszünsler zu wehren. Kleinere Anbaugebiete dieser Maissorte gibt es in Portugal und in Tschechien. Der Gen-Mais wird vor allem als Futtermittel genutzt. Der EU-Kommission in Brüssel liegen laut dem Umweltschutzverband BUND Zulassungsanträge für acht weitere Maissorten vor.
Im Entwurf für die neuen EU-Regeln war ursprünglich vorgesehen, dass die Herstellerkonzerne bei der Erarbeitung von Verboten weitreichende Mitspracherechte bekommen sollten. Diese Rechte wurden nun auf Druck des Europaparlaments beschnitten. Die Abgeordneten setzten außerdem durch, dass Länder mit Gentech-Feldern Pufferzonen entlang ihrer Grenzen einrichten müssen, um eine grenzüberschreitende Vermischung der Pflanzen zu verhindern. Die neuen EU-Regeln treten im Frühjahr 2015 in Kraft.