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Öffentliche Aufträge in Sachsen-Anhalt Tariftreue oder nicht - die Arbeit an einem neuen Vergabegesetz

Von Torsten Scheer 12.04.2011, 04:29

Wie wird das in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD im Grundsatz vereinbarte Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt wirklich aussehen? Die Bauarbeitgeberverbände in Sachsen-Anhalt mahnen mit der Erfahrung des abgeschafften Vergabegesetzes zur Vorsicht. Sie wollen nicht, dass öffentliche Aufträge an die Zahlung von Tariflöhnen geknüpft werden.

Magdeburg. Die Geschichte eines Vergabegesetzes für öffentliche Aufträge in Sachsen-Anhalt ist eine bisher sehr kurze. Gerade einmal zwei Jahre hat es gedauert, bis das unter der SPD-Wirtschaftsministerin Katrin Budde in Sachsen-Anhalt von 2001 bis 2002 geltende Paragrafenwerk von ihrem CDU-Amtsnachfolger Reiner Haseloff schnell wieder kassiert wurde. Zu hoher Aufwand, zu bürokratisch, kaum kontrollierbar und zu teuer, lautete damals die Begründung, warum das Gesetz, das eigentlich Dumpinglöhne auf den Baustellen verhindern sollte, in der Schublade verschwand.

Jetzt, neun Jahre später, wollen die schwarz-roten Koalitionäre einen neuen Anlauf unternehmen. Doch wie soll das "Vergabegesetz II" eigentlich konkret aussehen?

Ginge es nach den Gewerkschaften, der SPD und der Linken würden sich Vergabegesetz alt und neu kaum unterscheiden: Öffentliche Aufträge bekommen nur Betriebe, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne zahlten. Dies würde dem Entwurf des Thüringer Vergabegesetzes gleichen, das dort von der Opposition und Kammern scharf kritisiert wird.

"Wir lehnen ein Vergabegesetz mit der Fixierung auf Tariflöhne grundsätzlich ab", reagiert der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, Giso Töpfer. Das alte Gesetz sei nur ein "Papiertiger" gewesen. Das Hauptproblem liege in der Kontrolle der von den Unternehmen zu versichernden Tariftreue. Damit seien die öffentlichen Vergabestellen mit ihren ohnehin knappen Personalressourcen überfordert. Schon der relativ gut ausgestattete Zoll habe Schwierigkeiten, die Zahlung von Mindestlöhnen am Bau zu kontrollieren. Weit mehr von den Vergabestellen, die tief in die Tarifmaterie einsteigen müssten, zu verlangen, müsse ins Leere laufen, meint Töpfer, dessen Verband landesweit 400 Mitgliedsbetriebe mit insgesamt 4000 Beschäftigten hat.

Diese Einschätzung deckt sich mit einer Studie zur Wirkung des damaligen Vergabegesetzes durch das isw-Institut in Halle, die noch von der Ex-Wirtschaftsministerin in Auftrag gegeben worden war. So urteilte das isw unter anderem, dass die Beurteilung der Auskömmlichkeit der Angebote und der Tariftreue durch die öffentlichen Vergabestellen nie gegeben und das damalige Vergabegesetz nicht geeignet war, die Grundprobleme des Baugewerbes zu lösen.

Im Gegenteil. Eine Untersuchung des Wirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen des Wegfalls des Vergabegesetzes war zu dem Ergebnis gekommen, dass öffentliche Aufträge wieder schneller abgewickelt werden konnten, der Verwaltungsaufwand sich deutlich reduziert und die entstandene deutlich bessere Rechtslage zu einem Rückgang der Vergabebeschwerden geführt habe.

Skepsis herrscht auch beim Bauindustrie-Verband Sachsen/Sachsen-Anhalt, der in Sachsen-Anhalt 60 Unternehmen mit insgesamt 4500 Mitarbeitern vertritt. "Wir können nur schwer von vergabefremden Kriterien abraten", sagt Hauptgeschäftsführer Robert Momberg. Mit dem alten Vergabegesetz habe man, weil schlecht gestrickt, keine guten Erfahrungen gemacht.

Aus Koalitionskreisen ist zu erfahren, dass die Entwurfsfassung des geplanten Vergabegesetzes zunächst entschärft ist. Mit Blick auf die Lohnfrage ist nunmehr nur noch von EU-Recht-konformen Regelungen die Rede. Damit wäre die Tarifbindung, die in einem anderen Fall vom Europäischen Gerichtshof schon einmal kassiert worden ist, vom Tisch. Erst einmal. Denn nicht ausgeschlossen ist, heißt es, dass die SPD die Tariftreue wieder in das Vergabegesetz reinverhandelt.

Fragt sich nur, für wie lange diese gelten würde. Die EU-Kommission will sowieso bald allgemein geltende Vergaberichtlinien herausgeben. Und die Frage, inwieweit unter dem Aspekt der Änderung der Verdingungsordnung der Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungsrechtlich sauber ist, ist auch noch nicht abschließend beantwortet.