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Bundesgerichtshof fällt Urteil / Online-Speicherdienst darf weitermachen, aber nicht so wie bisher Rapidshare muss selbst gegen illegale Kopien vorgehen

14.07.2012, 03:15

Karlsruhe (dpa) l Es ist ein Signal für die gesamte Branche: Speicherplattformen wie Rapidshare müssen von sich aus gegen illegale Kopien vorgehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Wie weit ihre Pflichten reichen, bleibt aber offen.

Rapidshare darf weitermachen, aber nicht so wie bisher: So lautet kurz gesagt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Speicherplattform habe zwar grundsätzlich ein "anerkanntes Geschäftsmodell", für das es viele legale Nutzungsmöglichkeiten gebe. Doch wenn Nutzer das Urheberrecht verletzen und illegale Kopien von Software, Videos oder Musik über den Filehoster verbreiten, müsse das Unternehmen mehr dagegen tun als bislang - auch proaktiv. Was ausreicht und was nicht, entscheidet nun die Vorinstanz.

Die Richter in Karlsruhe verhandelten zwar über eine Klage des Computerspiele-Herstellers Atari, der die weitere illegale Verbreitung seines Gruselschockers "Alone in the Dark" über Rapidshare verhindern wollte. Doch das französische Unternehmen steht stellvertretend für die gesamte Medienbranche. Denn der ist die Plattform schon seit längerem ein Dorn im Auge.

Was ist das Problem? Rapidshare bietet Speicherplatz im Internet an - Nutzer können bei dem Filehoster ihre Dateien ablegen, dauerhaft speichern und anderen per Link zur Verfügung stellen. Das ist an sich nicht verboten; wer große Daten-Pakete verschicken will, kommt kaum an einem Online-Verteildienst vorbei. Doch über einige der Drehscheiben werden massenhaft illegale Kopien von Software, Videos und Musik verteilt. Wer in einschlägigen Foren sucht, findet im Handumdrehen Links, um die Dateien herunterzusaugen.

Schon jetzt müssen die Betreiber illegale Kopien löschen, sobald sie einen Hinweis bekommen - das tut Rapidshare auch. "Jetzt ging es um die Frage, was das Unternehmen darüber hinaus tun muss", erklärt der Rechtsanwalt Carsten Ulbricht in Stuttgart. "Was ist technisch möglich und zumutbar, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern?" Die Richter in Karlsruhe steckten den Rahmen für künftige Entscheidungen: Bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen müsse der Betreiber überprüfen, ob entsprechende Dateien neu hochgeladen werden, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Dafür könne beispielsweise ein technischer Filter zum Einsatz kommen. Darüber hinaus müsse der Betreiber auch "den Bestand daraufhin untersuchen, ob von anderen Nutzern das Spiel auf die Plattform gestellt worden ist", sagte Bornkamm.

Zudem forderte er einen proaktiven Kampf gegen illegale Kopien: Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien unter anderem Namen zum Download angeboten werden - etwa in Linksammlungen - müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen.

Ulbricht, der sich aufs Internet-Recht spezialisiert hat, hält das für eine "konsequente Fortsetzung der Rechtsprechungslinie": "Der BGH nimmt bei Urheberrechtsverletzungen auf Online-Plattformen immer stärker die Intermediäre in die Pflicht, weil die Täter nicht zu kriegen sind." Die Branche wird gespannt beobachten, welche Maßnahmen das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf als Vorinstanz nun für technisch machbar und zumutbar hält. "Ein Textfilter ist technisch trivial, die Frage ist, ob auch Musik- oder Videofilter zuzumuten sind", nennt Ulbricht Beispiele.