1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Krippenplatz verursacht Kosten bis zu 900 Euro

Was ändert sich bei der Kinderbetreuung im Landkreis? Jugendamtsleiter Dr. Ralph Focke im Interview Krippenplatz verursacht Kosten bis zu 900 Euro

Von Falk Heidel 19.04.2013, 03:15

Burg/Genthin. Ab August ändern sich etliche Details bei der Betreuung in den Tageseinrichtungen des Landkreises. Unter anderem haben Eltern wieder die Wahl, wie viele Stunden sie ihre Kinder täglich in die Kita bringen. Darüber sprach Volksstimme-Redakteur Falk Heidel mit Jugendamtsleiter Dr. Ralph Focke.

Volksstimme: Herr Dr. Focke, Eltern können ab August wählen, in welche Einrichtung sie ihr Kind bringen. Es muss also nicht mehr unbedingt die Tageseinrichtung im eigenen Dorf oder Stadtteil sein.

Dr. Ralph Focke: Mit Einschränkungen. Korrekt heißt es, es gibt ein Recht, im Rahmen freier Kapazitäten eine Tageseinrichtung auszuwählen. Heißt auf deutsch: Wenn eine Einrichtung ausgelastet ist, müssen sich Eltern für einen Plan B entscheiden.

Volksstimme: Welche Rolle spielt der Landkreis künftig bei der Kinderbetreuung?

Focke: Wir ermitteln den Bedarf an Plätzen und erstellen ein Konzept in punkto Platzangebot. Derzeit arbeiten wir an entsprechenden Prognosen bis zum Jahr 2018. Auch das ist neu, früher sind solche Berechnungen nur für ein Jahr im Voraus gemacht worden.

Volksstimme: Nach welchen Gesichtspunkten werden Bedarf an Plätzen beziehungsweise das Angebot ermittelt?

Focke: Keine Einrichtung ist wie die andere. Es gibt von Haus zu Haus enorme Unterschiede zum Beispiel in der Wirtschaftlichkeit oder bei den inhaltlichen Konzeptionen.

Volksstimme: Im Landkreis gibt es 82 Tageseinrichtungen. Sind Schließungen zu befürchten?

Focke: Ob eine solche Einrichtung betrieben wird, hängt natürlich auch von der Wirtschaftlichkeit ab. Solche Entscheidungen fällen in der Regel die Städte und Gemeinden als Eigentümer in Zusammenarbeit mit den Trägern. Aus Sicht des Landkreises gibt es derzeit keinen Anlass, eine Einrichtung zu schließen.

Volksstimme: Welche Kosten verursacht beispielsweise der Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren?

Focke: Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil jede Einrichtung andere Voraussetzungen hat, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption oder in der Bewirtschaftung des Hauses. Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten für einen Platz für Kinder unter drei Jahren bei 800 bis 900 Euro.

Volksstimme: Wie ist die Finanzierung geregelt?

Focke: Hierzu treten ab August neue Bestimmungen in Kraft. Bleiben wir beim Beispiel: Kinder unter 3 Jahren. Beteiligt sind vier Geldgeber. Vom Land kommen pro Ganztagsplatz rund 200 Euro, der Landkreis steuert 53 Prozent dazu, also in unserem Fall rund 106 Euro. Zudem trägt das Land die Kosten für die Ausweitung des Ganztagsplatzes und des Personalschlüssels in Höhe von 16,45 Euro monatlich.

Volksstimme: Und der Rest?

Focke: Den teilen sich die Gemeinde und die Sorgeberechtigten. Allerdings, auch das ist neu, der Anteil der Eltern darf nicht höher liegen als der gemeindliche Anteil.

Volksstimme: Klingt so, als ob wir uns auf Erhöhungen der Elternbeiträge (neu genannt Kostenbeiträge) einstellen müssen.

Focke: Auch das kann man pauschal nicht beantworten, weil wieder jede Einrichtung andere Bedingungen hat. Auch eine Senkung der Gebühren wäre möglich, wenn beispielsweise der jetzige Elternbeitrag höher ist als der Aufwand der Gemeinde. Die Höhe des Beitrags regeln die Städte und Gemeinden allein, in der Regel per Gemeinderatsbeschlüsse. Hier ist der Landkreis lediglich prüfende Instanz.

Volksstimme: Noch eine Änderung - ab August hat jedes Kind bis zum Schulalter Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Wie ist ein ganzer Tag definiert?

Focke: Richtig. Bisher können Eltern ihr Kind nur dann ganztags in die Einrichtung bringen, wenn beide berufstätig sind. Das ändert sich ab August, dann gilt dieser Anspruch für alle. Laut den Bestimmungen sprechen wir bei einer Betreuung von sieben bis zehn Stunden vom ganzen Tag. Eine Ganztags-Betreuung kann auch 50 Wochenstunden sein. Das können die Eltern dann jedoch mit den Einrichtungen regeln, ob sie eine fünfstündige Betreuung wünschen. Oder sieben Stunden. Oder mehr. Kommt natürlich immer auf die berufliche und familiäre Situation an.

Volksstimme: Im Vergleich zu den Altbundesländern sieht es beim Angebot an Kitaplätzen bei uns sehr gut aus.

Focke: Laut einer Erhebung ist das Jerichower Land bundesweiter Spitzenreiter mit einer Betreuungsquote von rund 64 Prozent bei den Kindern unter drei Jahren. Wenn wir alle Altersgruppen betrachten, gibt es im Landkreis knapp 6200 Plätze in Tageseinrichtungen. Davon werden aktuell 5450 Plätze genutzt. Es gibt also rechnerisch einen Überschuss, keinen Mangel. Bis 2018 würden sich - sofern keine Einrichtung schließt - die räumlichen Bedingungen noch weiter verbessern.

Volksstimme: Weil es weniger Kinder geben wird.

Focke: Tatsächlich wird ein Geburtenknick erwartet, der sich natürlich zunächst bei Kindern unter 3 Jahren auswirken wird, und zuletzt bei den Schulkindern. Ein Beispiel für die Stadt Burg: Bei den Kinder unter drei Jahren erwarten wir bis 2018 einen Rückgang von derzeit 300 auf knapp 230 Kinder. Bei den Hortplätzen bleiben die Zahlen noch konstant bei rund 500 Plätzen.

Volksstimme: Müssen Eltern ihre Kinder jetzt beim Landkreis anmelden?

Focke: Nein. Das tun sie wie bisher bei der entsprechenden Einrichtung. Das Jugendamt kann aber eingeschaltet werden, wenn es Probleme bei der Bereitstellung von Plätzen oder andere Unstimmigkeiten gibt.

Volksstimme: Reden wir über die Qualität der Betreuung. Wie viele Erzieherinnen kümmern sich um Kindergruppen?

Focke: Bleiben wir beim Beispiel Kinder unter drei Jahren. Hier gibt es einen sogenannten Schlüssel von 1:6. Bedeutet, dass sich eine Erzieherin um sechs Kinder kümmert. Dieser Quotient wird schrittweise bis 2014 angehoben auf 1:5,8. Also zu Gunsten der Kinder.

Volksstimme: Wie schon gesagt, Eltern haben ab August einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wo können sie dies durchsetzen, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Focke: Einklagbar ist dieses Recht gegenüber dem Landkreis. Aber noch mal: Die freie Wahl einer bestimmten Einrichtung besteht nur dann, wenn dort auch Plätze frei sind.

Volksstimme: Welches Mitspracherecht haben die Eltern, wenn es um ihre Einrichtungen geht?

Focke: Wie bisher gibt es das Elternkuratorium, das bei allen Entscheidungen mit angehört wird. Neu sind Elternvertretungen für unseren Landkreis und auch für das gesamte Bundesland. Bei uns im Landkreis wird ein Vertreter der Kreiselternvertretung im Jugendhilfeausschuss des Kreistages sitzen. Dort werden die meisten Entscheidungen zur Betreuung gefällt.