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Wassersportler halten neue Verordnung für unreif und unglücklich / Änderungen schon in Arbeit Niegripper See: Vereine kritisieren Regeln

Von Tobias Dachenhausen 31.05.2013, 03:15

Seit dem 20. März gibt es eine neue Verordnung für den Niegripper See und den Altkanal. Es ist die erste dieser Art landesweit. Doch die Wassersportvereine üben Kritik und sind mit der momentanen Fassung alles andere als zufrieden.

Niegripp l "Nehmen wir die Verordnung wörtlich, können wir den Kinder- und Jugendsportbetrieb einstellen", sagt Manfred Thiem, Vorsitzender des TuS Empor Burg. Noch drastischer formuliert es Ronald Manthay von der Abteilung Kanu des Vereins Blau-Weiß Niegripp. "Diese Verordnung macht im Prinzip den Wassersport tot", sagt er.

Unter anderem sieht die neue Verordnung eine Höchstgeschwindigkeit von acht Stundenkilometern auf dem Niegripper See und sechs Stundenkilometer auf dem Niegripper Altkanal vor. Ein Schallpegel von 55 Dezibel darf nicht überschritten werden. Verboten sind beispielsweise das Unterfahren von Stromleitungen mit gesetztem Mast und das Stillliegen in einem Abstand von weniger als 30 Meter zum Ufer. Landrat Lothar Finzelberg sagte damals zur Einführung der Verordnung: "Mir ist besonders wichtig, dass mit dieser Verordnung nunmehr klare Regelungen fixiert und durchsetzbar sind."

Ronald Manthay: "Vieles ist schon richtig und auch wichtig, aber bei einigen Stellen hat man das Gefühl, die Verordnung hat jemand erstellt, der mit einem Boot nie was zu tun hatte." Jedes Trainingsboot des Kanuvereins würde schneller als die erlaubte Geschwindigkeit fahren. "Wir mussten für unsere Boote Sondergenehmigungen beantragen. So wird den Vereinen weiter Geld aus den Tasche gezogen", macht der Kanute seinem Ärger Luft. Die Sondergenehmigungen kosten laut Kreisverwaltung je nach Ausnahme und Aufwand zwischen 50 und 150 Euro. Besonders stößt die Regelung mit dem 30-Meter-Abstand zum Ufer auf. "Bei Wettkämpfen müssen Motorboote auch näher zum Ufer fahren können, um gegebenenfalls Kinder aus dem Wasser zu holen", sagt Manthay und fügt hinzu: "Man wird immer mehr in seinen Möglichkeiten beschnitten. Insgesamt sehe ich die Verordnung als sehr kritisch."

Gerade für die ganz jungen Segler des TuS Empor ist die Verordnung unglücklich. "Die Boote fahren immer mit gesetztem Mast, um eine gewisse Stabilität auch gewährleisten zu können", erklärt Manfred Thiem. Gerade für den Kinder- und Jugendsport sei die Verordnung unglücklich formuliert und unreif. Der Verein sei aber schon in Gesprächen mit dem Landkreis über etwaige Veränderungen, so der Vorsitzende.

Das bestätigt auch Kreissprecher Henry Liebe. "Im Verlauf des nächsten Jahres wird im Bereich des Niegripper Sees ein neuer Bebauungsplan erstellt werden, die Verlegung der Stromleitung ist vorgesehen und Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind geplant", erklärt Liebe auf Nachfrage. Die Verordnung sei in einem jahrelangen Verfahren und unter Beteiligung aller zuständigen Behörden und Institutionen unter Einbeziehung von Vereinen und Eigentümern erarbeitet worden", verteidigt der Kreissprecher die neue Verordnung. Etwaige Anpassungen oder Aktualisierungen seien erst wieder zum Saisonbeginn 2014 möglich, heißt es aus der Kreisverwaltung.

Die Wasserschutzpolizei bezieht momentan keine Position. "Die Vorschrift ist neu herausgegeben worden. Für unsere Arbeit ist bei der Umsetzung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben die Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblich", teilt Dietmar Bloch mit.

"Mit Blick auf die Kinder, die bei uns Sport treiben, müssen Änderungen her", betont Manfred Thiem.